Einvernehmliche Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung ist kein
Oxymoron, sondern es gibt sie wirklich: Wenn beide Ehegatten sich einig
sind, dass sie geschieden werden wollen und sich über wesentliche
Scheidungsfolgen geeinigt haben, dann spricht das Gesetz von einer
einverständlichen Scheidung und der Volksmund von der einvernehmlichen
Scheidung. Welche Voraussetzungen müssen für die einvernehmliche
Scheidung erfüllt sein?
Zuerst einmal müssen die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. In
§ 630 ZPO sind dann die weiteren Voraussetzungen für eine einvernehmliche
Ehescheidung geregelt. Der Scheidungsantrag muss folgende Angaben enthalten:
- Die Mitteilung, dass der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen oder
ebenfalls einen Scheidungsantrag stellen wird
- Bei gemeinschaftlichen Kindern Erklärungen der Ehegatten, dass die
gemeinsame elterliche Sorge bestehen bleiben soll und der Umgang geregelt
ist bzw. Erklärungen der Ehegatten, wie die elterliche Sorge geregelt
werden soll nebst der Zustimmung des anderen Ehegatten hierzu
- Die Einigung der Ehegatten über die Regelung der Unterhaltspflicht
gegenüber einem Kind, die Regelung des Ehegattenunterhalts sowie die
Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat.
Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll das Gericht nur bei
Vorliegen sämtlicher erforderlicher Erklärungen von einer einvernehmlichen
Scheidung ausgehen dürfen und die Ehe bereits nach Ablauf eines
Trennungsjahres scheiden. Fehlen eine oder mehrere der oben genannten
Erklärungen, sollen die Gerichte eigentliche keine einvernehmliche Scheidung
vornehmen, auch wenn die Ehegatten nach Ablauf des ersten Trennungsjahres
dies wünschen. Praxis bei der einvernehmlichen Scheidung
Aber die Praxis sieht in weiten Teilen Deutschlands anders aus:
Die meisten Gerichten nehmen eine einvernehmliche Scheidung an, wenn beide
Ehegatten nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung beantragen bzw. der
eine Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zustimmt. Und zwar
unabhängig davon, ob Erklärungen zu den weiteren Punkten vorliegen oder
nicht. Einvernehmliche Scheidung oftmals günstiger
Viele Gerichte senken zudem den Gegenstandswert für das
Scheidungsverfahren bei einer einvernehmlichen Scheidung ab, was für die
Beteiligten zu geringeren Gerichts- und Anwaltskosten führt.
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