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Erbrecht und Vermögensnachfolge

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht - egal ob Sie etwas geerbt oder zu vererben haben. Unser Angebot umfasst die Gestaltung Ihres Testaments, die Durchsetzung und die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, die Planung ihrer Vermögens- und/oder Unternehmensnachfolge. Dabei beachten wir natürlich nicht nur erbrechtliche, sondern damit verbunden auch steuerliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte. Herr Rechtsanwalt Schausten und Herr Rechtsanwalt Böing betreuen das Fachgebiet Erbrecht.

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir sagen Ihnen gerne, was wir für Sie tun können.

Informationen für Sie vom 11.03.2010

Die gesetzliche Erbfolge
Wer erbt eigentlich, wenn kein Testament nach dem Tod des Erblassers vorhanden ist?

Das Erbrecht des Ehegatten - Ehegattenerbrecht
Das Erbrecht des Ehegatten ist abhängig vom Güterstand und von weiteren Verwandten des Erblassers. Hier wird übersichtlich dargestellt, wie sich die Erbquoten des Ehegatten berechnen.

Checkliste: Wie formuliere ich mein Testament?
Wenn Ihnen die gesetzliche Erbfolge nicht zusagt, können Sie Ihre Vermögensnachfolge durch ein Testament nach eigenen Vorstellungen gestalten.

Der Erbschein
Die Erben benötigen meistens einen Erbschein, um ihre Erbenstellung nachzuweisen. Wann dies erforderlich ist und wie man den Erbschein erhält, erläutert dieser Beitrag.

Der Pflichtteil
Wer hat einen Pflichtteilsanspruch? Was muss beachtet werden, wenn der Pflichtteil geltend gemacht wird?

Ausschlagung der Erbschaft
Manche Erbschaft ist verschuldet - hier finden Sie Tipps, was Sie tun können.

Testamentsvollstreckung
Was bedeutet eigentlich Testamentsvollstreckung? Welche Rechte und Pflichten hat ein Testamentsvollstrecker?
 

 

 

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