Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Wenn Sie Erbe geworden sind, kann sich die Frage stellen,
ob Sie diese Erbschaft überhaupt wollen. Dagegen kann beispielsweise
sprechen, dass die Erbschaft überschuldet ist. Dann haben Sie die
Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.
Wie schlage ich ein Erbe aus?
Um eine Erbschaft auszuschlagen, müssen Sie dies
gegenüber dem Nachlassgericht erklären. Nachlassgericht ist das für
den letzten Wohnsitz des Verstorbenen örtlich zuständige Amtsgericht. Es
reicht nicht aus, dort anzurufen oder einen einfachen Brief zu schreiben, um
das Erbe auszuschlagen. Sie müssen entweder dorthin und zur Niederschrift
des Nachlassgerichts die Ausschlagung erklären. Oder Sie gehen zu einem
Notar und erklären dort die Ausschlagung der Erbschaft.
Gibt es Fristen, die ich beachten muss?
Ja! Grundsätzlich beträgt die Frist sechs Wochen ab
Kenntnis von der Erbschaft. Dieser Zeitraum ist sehr kurz! Nur wenn der
Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt hat oder
Sie sich bei Beginn der Frist im Ausland aufgehalten haben,
verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
Was tun, wenn die Frist versäumt wurde?
Wenn Sie Erbe geworden sind und das Erbe nicht
rechtzeitig ausgeschlagen haben, dann haften Sie prinzipiell mit Ihrem
eigenen Vermögen auch für ererbte Schulden. Um Erben davor zu schützen, hat
der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten geschaffen: Als Instrumente
stehen beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen der
Nachlasskonkurs oder die Nachlassverwaltung zur Verfügung.
Daneben gibt es noch andere Möglichkeiten, die Haftung auf den Nachlass zu
beschränken.
Wie nehme ich ein Erbe an?
Sie brauchen keine besondere Handlung vorzunehmen, um ein
Erbe anzunehmen. Wenn Sie das Erbe nicht rechtzeitig ausschlagen, gilt das
Erbe als angenommen.
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