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Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Wenn Sie Erbe geworden sind, kann sich die Frage stellen, ob Sie diese Erbschaft überhaupt wollen. Dagegen kann beispielsweise sprechen, dass die Erbschaft überschuldet ist. Dann haben Sie die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.

Wie schlage ich ein Erbe aus?

Um eine Erbschaft  auszuschlagen, müssen Sie dies gegenüber dem Nachlassgericht erklären. Nachlassgericht ist das für den letzten Wohnsitz des Verstorbenen örtlich zuständige Amtsgericht. Es reicht nicht aus, dort anzurufen oder einen einfachen Brief zu schreiben, um das Erbe auszuschlagen. Sie müssen entweder dorthin und zur Niederschrift des Nachlassgerichts die Ausschlagung erklären. Oder Sie gehen zu einem Notar und erklären dort die Ausschlagung der Erbschaft.

Gibt es Fristen, die ich beachten muss?

Ja! Grundsätzlich beträgt die Frist sechs Wochen ab Kenntnis von der Erbschaft. Dieser Zeitraum ist sehr kurz! Nur wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt hat oder Sie sich bei Beginn der Frist im Ausland aufgehalten haben, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Was tun, wenn die Frist versäumt wurde?

Wenn Sie Erbe geworden sind und das Erbe nicht rechtzeitig ausgeschlagen haben, dann haften Sie prinzipiell mit Ihrem eigenen Vermögen auch für ererbte Schulden. Um Erben davor zu schützen, hat der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten geschaffen: Als Instrumente stehen beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen der Nachlasskonkurs oder die Nachlassverwaltung zur Verfügung. Daneben gibt es noch andere Möglichkeiten, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.

Wie nehme ich ein Erbe an?

Sie brauchen keine besondere Handlung vorzunehmen, um ein Erbe anzunehmen. Wenn Sie das Erbe nicht rechtzeitig ausschlagen, gilt das Erbe als angenommen.

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