ASP Rechtsanwälte - Krefeld  

 


 

Checkliste: Wie formuliere ich mein Testament

Sie sind natürlich frei, andere als die gesetzlichen Erben zu Erben zu berufen. Dazu stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder Sie errichten ein Testament oder Sie schließen einen Erbvertrag. Dieser Beitrag beschäftigt sich nur mit den Punkten, die Sie bei der Errichtung eines Testaments beachten müssen.

1. Schritt: Vollständigkeitskontrolle

Zunächst müssen Sie sich im Klaren darüber sein, was Sie alles zu vererben haben. Erstellen Sie eine Liste mit Ihren Vermögenswerten und Ihren Verbindlichkeiten.

Überlegen Sie, welche gesetzlichen Erben eventuell bei Nichtberücksichtigung ihren Pflichtteil geltend machen können.

2. Schritt: Wirksamkeitskontrolle

Bevor Sie mit der Errichtung des Testaments beginnen, sollten Sie sich vergewissern, dass Ihr Testament später auch wirksam ist. Ein Testament ist nur dann wirksam, wenn Sie testierfähig sind und Sie das Testament formgerecht und höchstpersönlich errichten.

Testierfähigkeit ist gegeben, wenn Sie volljährig sind und nicht aufgrund von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen unfähig sind, die Bedeutung Ihrer Erklärungen zu verstehen. Minderjährige nach Vollendung des 16. Lebensjahres sind auch testierfähig, können aber nur eine bestimmte Form des Testaments errichten (mit Hilfe des Notars).

Damit Ihr Testament den gesetzlichen Formerfordernissen entspricht, muss es eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Ein mit Schreibmaschine oder Computer errichtetes Testament ist ungültig. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie einen Notar aufsuchen.

3. Schritt: Inhaltskontrolle

Nun können Sie das Testament inhaltlich mit Leben füllen und u.a.

- den oder die Erben bestimmen bzw. die Verteilung des Vermögens unter den Miterben regeln,
- ein Vermächtnis zugunsten einer bestimmten Person aussetzen,
- den Erben oder Vermächtnisnehmer mit einer Auflage versehen,
- einen Testamentsvollstrecker zur Verwaltung des Nachlasses bestimmen.

Der Inhalt eines Testaments kann vielseitig gestaltet werden. Achten sollten Sie auf sinnvolle und zweckmäßige Regelungen. Wollen Sie z.B. im Falle mehrerer Erben nicht, dass einzelne Vermögensgegenstände nach dem Tod versilbert werden, sollten Sie eine so genannte Teilungsanordnung treffen. Bedenken Sie steuerliche Aspekte, durch eine geschickte Gestaltung kann hier viel Geld gespart werden. Bestimmen Sie Ersatzerben für den Fall, dass die ursprünglichen Erben versterben. Wollen Sie die Erben nach Ihrem Tod zu bestimmten Leistungen verpflichten, ordnen Sie gewisse Auflagen an. Bestimmen Sie einen Testamentsvollstrecker und ordnen Sie Testamentsvollstreckung an, wenn Sie eine ordnungsgemäße Verwaltung und Verteilung des Nachlasses sicherstellen wollen.

4. Schritt: Abschlusskontrolle

Überprüfen Sie abschließend, ob Ihr Testament für Jedermann klar und verständlich ist und Ihren wahren Willen widerspiegelt. Nennen Sie die Erben oder Vermächtnisnehmer mit Vor- und Zuname, damit es nicht zu Verwechslungen kommt. Nummerieren Sie mehrere Einzelblätter durch. Versehen Sie das Testament mit Angabe des Orts und Datums.

Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Klicken Sie hier für mehr Kontaktinformationen.
 


ASP Rechtsanwälte Krefeld - Rechtsanwalt Krefeld

Links Links2 Partner Partner