Checkliste: Wie formuliere ich mein Testament
Sie sind natürlich frei, andere als die gesetzlichen Erben zu Erben zu
berufen. Dazu stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder Sie
errichten ein Testament oder Sie schließen einen Erbvertrag. Dieser Beitrag
beschäftigt sich nur mit den Punkten, die Sie bei der Errichtung eines
Testaments beachten müssen. 1. Schritt: Vollständigkeitskontrolle
Zunächst müssen Sie sich im Klaren darüber sein, was Sie alles zu
vererben haben. Erstellen Sie eine Liste mit Ihren Vermögenswerten und Ihren
Verbindlichkeiten. Überlegen Sie, welche gesetzlichen Erben eventuell bei
Nichtberücksichtigung ihren Pflichtteil
geltend machen können. 2. Schritt: Wirksamkeitskontrolle
Bevor Sie mit der Errichtung des Testaments beginnen, sollten Sie sich
vergewissern, dass Ihr Testament später auch wirksam ist. Ein Testament ist
nur dann wirksam, wenn Sie testierfähig sind und Sie das Testament
formgerecht und höchstpersönlich errichten.
Testierfähigkeit ist gegeben, wenn Sie volljährig sind und nicht
aufgrund von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen unfähig sind, die Bedeutung
Ihrer Erklärungen zu verstehen. Minderjährige nach Vollendung des 16.
Lebensjahres sind auch testierfähig, können aber nur eine bestimmte Form des
Testaments errichten (mit Hilfe des Notars).
Damit Ihr Testament den gesetzlichen Formerfordernissen entspricht, muss es
eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Ein mit
Schreibmaschine oder Computer errichtetes Testament ist ungültig. Etwas
anderes gilt nur, wenn Sie einen Notar aufsuchen. 3. Schritt:
Inhaltskontrolle
Nun können Sie das Testament inhaltlich mit Leben füllen und u.a.
- den oder die Erben bestimmen bzw. die Verteilung des Vermögens unter den
Miterben regeln,
- ein Vermächtnis zugunsten einer bestimmten Person aussetzen,
- den Erben oder Vermächtnisnehmer mit einer Auflage versehen,
- einen Testamentsvollstrecker zur Verwaltung des Nachlasses bestimmen.
Der Inhalt eines Testaments kann vielseitig gestaltet werden. Achten sollten
Sie auf sinnvolle und zweckmäßige Regelungen. Wollen Sie z.B. im Falle
mehrerer Erben nicht, dass einzelne Vermögensgegenstände nach dem Tod
versilbert werden, sollten Sie eine so genannte Teilungsanordnung
treffen. Bedenken Sie steuerliche Aspekte, durch eine geschickte Gestaltung
kann hier viel Geld gespart werden. Bestimmen Sie Ersatzerben für den Fall,
dass die ursprünglichen Erben versterben. Wollen Sie die Erben nach Ihrem
Tod zu bestimmten Leistungen verpflichten, ordnen Sie gewisse Auflagen
an. Bestimmen Sie einen Testamentsvollstrecker und ordnen Sie
Testamentsvollstreckung an, wenn Sie eine ordnungsgemäße Verwaltung und
Verteilung des Nachlasses sicherstellen wollen. 4. Schritt:
Abschlusskontrolle
Überprüfen Sie abschließend, ob Ihr Testament für Jedermann klar und
verständlich ist und Ihren wahren Willen widerspiegelt. Nennen Sie die Erben
oder Vermächtnisnehmer mit Vor- und Zuname, damit es nicht zu Verwechslungen
kommt. Nummerieren Sie mehrere Einzelblätter durch. Versehen Sie das
Testament mit Angabe des Orts und Datums.
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