Gemeinsames Sorgerecht für Väter nichtehelicher
Kinder
Väter von nichtehelichen Kindern können jetzt auch ohne Zustimmung der Mutter
das gemeinsame Sorgerecht erhalten - dies ist die wichtigste Botschaft aus der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die am 03.08.2010 veröffentlicht
wurde. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die Hintergründe und Konsequenzen
aus der Entscheidung.
Inhalt:
Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass ab sofort jeder Elternteil
bei Gericht einen Antrag stellen kann, um die gemeinsame (oder sogar die alleinige)
elterliche Sorge für ein nicht-eheliches Kind zu erhalten. Das Gericht hat dem
Antrag stattzugeben, wenn das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht.
Nach der alten Rechtslage konnte die gemeinsame elterliche Sorge immer nur mit
Zustimmung der Kindesmutter begründet werden.
Alle nichtverheirateten Väter von minderjährigen, unehelichen Kindern,
die bisher nicht gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht für gemeinsame Kinder
ausüben. Dabei ist es egal, wann das Kind geboren wurde, ob der Vater und die
Mutter jemals zusammengelebt haben oder noch zusammenleben oder ob die Eltern
getrennt sind.
Das gemeinsame Sorgerecht muss dem Kindeswohl entsprechen. Dies ist
immer im Einzelfall zu prüfen. Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen
Vorgaben dürfte aber davon auszugehen sein, dass die gemeinsame elterliche
Sorge den Regelfall darstellen sollte - und das Gericht es entsprechend
begründen muss, wenn es ausnahmsweise von dem Regelfall abweichend einem Elternteil
die alleinige elterliche Sorge zusprechen oder belassen will.
Väter, die das gemeinsame Sorgerecht anstreben, sollten die Kindesmutter
auffordern, die weiterhin mögliche Sorgerechtserklärung i. S. des
§ 1626a Nr. 1 BGB beurkunden zu lassen. Verweigert die Kindesmutter die Beurkundung
dieser Sorgerechtserklärung, kann bei dem Familiengericht ein Antrag auf
gemeinsames Sorgerecht gestellt werden. Das Gericht überprüft dann, ob die
gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl entspricht. Ist das der Fall, wird
das Gericht das gemeinsame Sorgerecht für das uneheliche Kind festlegen. Für
einen solchen Antrag bei Gericht besteht in erster Instanz vor dem Familiengericht
kein Anwaltszwang - es ist aber sicher sinnvoller, sich bei der Beantragung
des gemeinsamen Sorgerechts von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
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des Bundesverfassungsgerichts über die gemeinsame elterliche Sorge für nicht
verheiratete Väter für Sie bedeutet, bieten wir eine kostengünstige und schnelle
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Kindern abklären.
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