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Klicktour Trennung & Scheidung

Stichwort Trennung

Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor Sie geschieden werden können. Diese Trennung im familienrechtlichen Sinne kann sowohl innerhalb der Ehewohnung als auch in verschiedenen Wohnungen erfolgen.

Wenn die Trennung innerhalb der Ehewohnung erfolgen soll, müssen Sie darauf achten, dass die Nutzung der vorhandenen Räume strikt aufgeteilt wird. Die Nutzung der Räume, die nur einmal vorhanden sind, wie beispielsweise Bad oder Küche, ist zeitlich aufzuteilen. Wichtig ist bei der Trennung innerhalb der Ehewohnung auch, dass beide Ehegatten füreinander keine haushalterischen Verrichtungen mehr vornehmen, also nicht mehr füreinander kochen, waschen, bügeln, einkaufen, etc.

Das Problem bei einer Trennung innerhalb der Ehewohnung ist für den scheidungswilligen Ehegatten, dass er - falls der andere Ehegatte hinterher die Trennung bestreiten sollte - Beweisschwierigkeiten bekommt, wenn er im Scheidungsverfahren nachweisen muss, dass die Trennung ordnungsgemäß vollzogen wurde.

In der Regel ist die Trennung durch Auszug eines der Ehegatten aus der Ehewohnung die bessere Lösung. Jeder der Ehegatten hat das Recht, auszuziehen. Wenn der ausziehende Ehegatte allerdings eventuell vorhandene gemeinsame Kinder mitnehmen will, benötigt er dafür die Erlaubnis des anderen Ehegatten.

Vor dem Auszug sollten Sie sich mit Ihrem Ehegatten über die Verteilung des Hausrats geeinigt haben. Der ausziehende Ehegatte ist nicht berechtigt, ohne Abstimmung mit dem anderen Ehegatten Gegenstände des ehelichen Hausrats aus der Ehewohnung zu entfernen.

Im übrigen ist auch keiner der Ehegatten berechtigt, den anderen Ehegatten aus der Ehewohnung auszusperren, wie dies häufig gerne durch Auswechseln der Schlösser oder ähnliches geschieht.

Wichtig ist, dass der ausziehende Ehegatte über ausreichende Informationen über die Einkommens- und Vermögenssituation der Eheleute verfügt, bevor er die Ehewohnung verlässt. Es empfiehlt sich daher, vor dem Auszug Kopien von sämtlichen Finanzunterlagen anzufertigen.

 
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