Klicktour Trennung & Scheidung
Stichwort Trennung
Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor Sie geschieden
werden können. Diese Trennung im familienrechtlichen Sinne kann sowohl
innerhalb der Ehewohnung als auch in verschiedenen Wohnungen erfolgen.
Wenn die Trennung innerhalb der Ehewohnung erfolgen soll, müssen Sie darauf
achten, dass die Nutzung der vorhandenen Räume strikt aufgeteilt wird. Die
Nutzung der Räume, die nur einmal vorhanden sind, wie beispielsweise Bad
oder Küche, ist zeitlich aufzuteilen. Wichtig ist bei der Trennung innerhalb
der Ehewohnung auch, dass beide Ehegatten füreinander keine haushalterischen
Verrichtungen mehr vornehmen, also nicht mehr füreinander kochen, waschen,
bügeln, einkaufen, etc.
Das Problem bei einer Trennung innerhalb der Ehewohnung ist für den
scheidungswilligen Ehegatten, dass er - falls der andere Ehegatte hinterher
die Trennung bestreiten sollte - Beweisschwierigkeiten bekommt, wenn er im
Scheidungsverfahren nachweisen muss, dass die Trennung ordnungsgemäß
vollzogen wurde.
In der Regel ist die Trennung durch Auszug eines der Ehegatten aus der
Ehewohnung die bessere Lösung. Jeder der Ehegatten hat das Recht,
auszuziehen. Wenn der ausziehende Ehegatte allerdings eventuell vorhandene
gemeinsame Kinder mitnehmen will, benötigt er dafür die Erlaubnis des
anderen Ehegatten.
Vor dem Auszug sollten Sie sich mit Ihrem Ehegatten über die Verteilung des
Hausrats geeinigt haben. Der ausziehende Ehegatte ist nicht berechtigt, ohne
Abstimmung mit dem anderen Ehegatten Gegenstände des ehelichen Hausrats aus
der Ehewohnung zu entfernen.
Im übrigen ist auch keiner der Ehegatten berechtigt, den anderen Ehegatten
aus der Ehewohnung auszusperren, wie dies häufig gerne durch Auswechseln der
Schlösser oder ähnliches geschieht.
Wichtig ist, dass der ausziehende Ehegatte über ausreichende Informationen
über die Einkommens- und Vermögenssituation der Eheleute verfügt, bevor er
die Ehewohnung verlässt. Es empfiehlt sich daher, vor dem Auszug Kopien von
sämtlichen Finanzunterlagen anzufertigen.
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