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Unterhaltsreform 2007 steht wieder auf der Kippe

Spiegel online berichtet soeben, dass das Bundesverfassungsgericht die Benachteiligung unverheirateter Elternteile dei der Dauer des sogenannten Betreuungsunterhalts beanstandet hat.

Dies stellt wieder einmal die Verabschiedung der Unterhaltsreform, die zum 01.07.2007 in Kraft treten sollte, in Frage. Warum? Ganz einfach: Ursprünglich hatte der Regierungsentwurf zur Unterhaltsreform vorgesehen, dass Elternteile, die Kinder betreuen, unabhängig davon, ob es sich um geschiedene oder nichteheliche Mütter oder Väter handelt, bei der Verteilung des zu Unterhaltszwecken zur Verfügung stehenden Einkommens gleichrangig zu behandeln sind.

Dann kam es zum Koalitionskrach, der damit endete, dass die geschiedenen Elternteile, die Kinder betreuen, den nichtehelichen Elternteilen, die Kinder betreuen, wieder im Rang vorgehen, also bei der Verteilung des Einkommens bevorzugt werden.

Und genau diese Art von Bevorzugung von geschiedenen Elternteilen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung als verfassungswidirg eingestuft. Bundesministerin Zypries - und mit ihr wahrscheinlich tausende von Betroffenen - sind nunmehr wieder mal gespannt, ob die Koalition das Gesetz noch hinkriegt bis zum 01.07.2007. Der Rechtsausschuss, der eigentlich heute entscheiden sollte, hat sich auf morgen vertagt - um zu prüfen. Aber nach unserer Kenntnis ist am Freitag die letzte Bundestagssitzung, auf der das Gesetz verabschiedet werden könnte, um noch rechtzeitig in Kraft zu treten.

Wie sagt der Kaiser: "Schaun mer mal..."

Veröffentlicht am 23.05.2007 von Rechtsanwalt Jochem Schausten, Fachanwalt für Familienrecht

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