Unterhaltsreform 2007 vorerst gestoppt!
Die für morgen im Bundestag geplante Verabschiedung der Unterhaltsreform wurde von der Tagesordnung gestrichen.
"Schuld" ist die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, wonach die Bevorzugung von geschiedenen Elternteilen im Rahmen des Betreuungsunterhaltes als verfassungswidrig eingestuft wird. Nach Bekanntwerden dieser Entscheidung war die Koalition wieder einmal uneins über die weitere Vorgehensweise bei der geplanten Unterhaltsreform. Ob die jetzt erforderlichen Nachbesserungen so schnell erfolgen können werden, dass das Gesetz wie geplant zum 01. Juli in Kraft treten kann, ist nun mehr als fraglich.
Interessant ist die folgende Aussage von Bundesjustizministerin Zypries zu den voraussichtlichen Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: "Das wird für die geschiedenen Frauen auch bedeuten, dass sie im Zweifel noch eher werden arbeiten gehen müssen, als wir das in unserem Gesetzwurf jetzt vorgesehen hatten."
Man(n) kann gespannt sein...
Veröffentlicht am 24.05.2007 von Rechtsanwalt Tobias Böing
mehr Informationen zum Familienrecht
Zurück
|