Neuer Beitrag: Karrieresprung im Unterhaltsrecht
Viele Unterhaltspflichtige machen nach einer Trennung und Scheidung Karriere - mit teilweise beachtlichen Einkommenssteigerungen. Nicht immer führen die höheren Einkünfte aus dem Karrieresprung auch zu höheren Unterhaltszahlungen.
Der neue Artikel "Der Karrieresprung im Unterhaltsrecht" erläutert anhand der obergerichtlichen Rechtsprechung die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Karrieresprung angenommen werden kann. Anhand zahlreicher Beispiele kann der Leser sich einen Eindruck verschaffen, wann die Gerichte bisher einen Karrieresprung angenommen haben. Link zum Artikel: Karrieresprung und Unterhalt
Veröffentlicht am 20.07.2007 von Rechtsanwalt Jochem Schausten, Fachanwalt für Familienrecht
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