Scheidung online - Internetscheidung
Was bedeutet Scheidung online konkret?
Für wen eignet sich die
Onlinescheidung eigentlich?
Kann Verfahrenskostenhilfe
für die Scheidung beantragt werden?
Wie läuft das Scheidungsverfahren nun ab?
Häufige Fragen und Antworten zur
Scheidung per Internet
Kosten der Scheidung - jetzt direkt online berechnen
Zum
Scheidungsantrag-Formular
 Selbstverständlich können Sie auch mit uns Ihre Scheidung online
durchführen. Doch wir möchten von Anfang an ein paar Dinge klarstellen, die
wir auf Internet-Seiten von Kollegen gelesen haben und die bei juristischen
Laien zu Missverständnissen führen könnten.
- Viele Kollegen versuchen
den Eindruck zu erwecken, bei einer Internetscheidung könnten Sie Geld
sparen. Dies ist falsch!
Jeder Rechtsanwalt in Deutschland ist bei
gerichtlichen Verfahren - und dazu gehört auch das Scheidungsverfahren - an das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG) gebunden. Und da steht exakt
drin, welche Gebühren ein Rechtsanwalt bei einem bestimmten Streitwert (der
vom Gericht anhand der zusammengerechneten Nettoeinkommen der
Ehegatten errechnet wird) berechnen darf - aber auch muss! Diese
Gebühren sind ganz und gar unabhängig davon, ob Sie Ihre Scheidung bei einem Kollegen
online einleiten oder konventionell einen Rechtsanwalt in dessen
Büro aufsuchen und ihn dann mit der Scheidung beauftragen.
- Einige Kollegen versuchen den Eindruck zu erwecken,
Sie würden bei einer Onlinescheidung Geld sparen, weil Sie nur einen
Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten könnten Sie sich dann mit Ihrem
Ehegatten teilen. Und warum soll das bei einer "normalen" Scheidung nicht
gehen? Natürlich können Sie auch bei einer "normalen" Scheidung mit Ihrem
Ehegatten eine entsprechende Vereinbarung treffen.
- Einige Kollegen
versuchen den Eindruck zu erwecken, die Gerichte würden bei einer
'Scheidung online' den Streitwert niedriger ansetzen, was zu einer
Kostenersparnis führt. Auch dies ist schlicht und einfach falsch!
Richtig
ist folgendes: Es gibt Gerichte, die bei einer so genannten einvernehmlichen
Scheidung - also wenn beide Ehegatten geschieden werden wollen - den
Streitwert um 25% niedriger ansetzen. Doch dies hängt nicht davon ab, ob
Sie Ihre Scheidung über das Internet oder ganz normal eingeleitet haben -
sondern eben ausschließlich davon, ob es sich um eine einvernehmliche
Scheidung handelt oder nicht.
 Zusammengefasst: Die
Scheidung online kostet an Gerichts- und Rechtsanwaltskosten immer das
Gleiche wie ein normal eingeleitetes Scheidungsverfahren. Auch hier die
Wahrheit zu sagen und Ihnen keine geschickt verpackten Scheinwahrheiten zu
verkaufen, das gehört nach unserer Auffassung zu den Grundlagen einer
vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
Unsere Garantie
Wir regen bereits im Scheidungsantrag an, dass das
Gericht im Hinblick auf die einvernehmliche Scheidung den Streitwert
entsprechend absenkt. So ist für Sie sichergestellt, dass bei uns nur die geringstmöglichen Kosten entstehen.
Fragen?
Wenn Sie irgendwelche Fragen zu dem per Internet eingeleiteten
Scheidungsverfahren haben, scheuen Sie bitte nicht, uns anzurufen. Sie
erreichen uns zu den üblichen Bürozeiten unter der Rufnummer:
02151/566040
Jochem Schausten
Fachanwalt für Familienrecht |
Tobias Böing
Fachanwalt für Familienrecht |
Yvonne Benth
Rechtsanwältin für Familienrecht |
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