Wie läuft die Scheidung online nun ab?
Schritt 1: Sie beauftragen uns
Sie füllen unser Formular Scheidungsantrag online aus und senden es per Internet
an uns. Sofort erhalten Sie von uns sofort eine - automatisierte - E-Mail, die
Ihnen bestätigt, dass Ihr Formular bei uns angekommen ist. Innerhalb von 24
Stunden (werktags) wird sich einer unserer Rechtsanwälte Ihre Informationen
anschauen und Ihnen die Mandatsübernahme per E-Mail bestätigen.
Sie schicken uns die erforderlichen Unterlagen (beglaubigte Abschrift der
Heiratsurkunde / ggfs. Geburtsurkunden der Kinder / ggfs. Scheidungsfolgenvereinbarung)
per Post Wenn alle Informationen vorliegen, erhalten Sie von uns den Entwurf
des Scheidungsantrages, den wir nach Ihrer Zustimmung bei dem zuständigen Gericht
einreichen. Außerdem erhalten Sie von uns - wenn Sie nicht Prozesskostenhilfe
beantragt haben - eine Kostenschätzung, damit Sie sich auf die voraussichtlich
entstehenden Kosten einstellen können. Nutzen Sie unseren
Online-Kostenrechner, um die Kosten der Scheidung direkt online zu
ermitteln.
Schritt 2: Das Gericht leitet das Scheidungsverfahren ein
Das Gericht leitet das Scheidungsverfahren ein, Sie werden darüber von uns
informiert. Gleichzeitig leitet das Gericht das Verfahren zur Durchführung des
Versorgungsausgleichs ein. Sie erhalten von uns die notwendigen Formulare, die
von Ihnen ausgefüllt werden müssen. Ihr Ehegatte erhält die Unterlagen direkt
vom Gericht. Ihre Formulare schicken Sie uns zurück, wir leiten diese an das
Gericht weiter.
Sollten Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein und bisher
keinen Kontenklärungsantrag gestellt haben, sollten Sie dies jetzt tun. Dies
muss nämlich in dem Versorgungsausgleichsverfahren sowieso erfolgen; wenn Sie
den Kontenklärungsantrag bereits jetzt stellen, sparen Sie Zeit.
Schritt 3: Einholung von Auskünften der Rentenversicherer
Das Gericht holt bei allen Trägern der Altersvorsorge (gesetzliche und private
Rentenversicherer, betriebliche Altersvorsorge, etc.), die Sie und Ihr Ehegatte
angegeben haben, Auskünfte über die erworbenen Anwartschaften ein. Sobald das
Gericht uns diese Auskünfte übersendet, erhalten Sie davon Abschriften. Wenn
Sie den Versorgungsausgleich wirksam ausgeschlossen haben, gilt dies natürlich
nicht.
Schritt 4: Scheidungstermin vor dem Gericht
Wenn alle Auskünfte der Träger der Altersvorsorge vorliegen, bestimmt das
Gericht einen Scheidungstermin, zu dem Sie, Ihr Ehegatte und natürlich einer
unserer Rechtsanwälte erscheinen müssen. In dem Termin befragt das Gericht Sie
und Ihren Ehegatten, seit wann Sie getrennt leben und ob Sie sich eine Wiederherstellung
der ehelichen Lebensgemeinschaft vorstellen können.
Außerdem bespricht das Gericht die Durchführung des Versorgungsausgleichs
mit Ihnen und Ihrem Ehegatten (sofern dieser nicht wirksam ausgeschlossen wurde).
Schritt 5: Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Das Gericht verkündet entweder direkt in der Verhandlung oder kurz darauf
das Scheidungsurteil und führt gegebenenfalls den Versorgungsausgleich durch.
Einen Monat nachdem uns und Ihrem Ehegatten das Urteil zugestellt wurde, wird
das Scheidungsurteil dann rechtskräftig.
Scheidung online
Was bedeutet Scheidung online konkret?
Für wen eignet sich Scheidung online
eigentlich?
Kann Prozesskostenhilfe beantragt
werden?
Wie läuft die Scheidung online nun ab?
Häufige Fragen und Antworten zu Scheidung
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