Häufige Fragen und Antworten zu Scheidung online
Kann ich Scheidung online auch in Anspruch nehmen, wenn mein Ehegatte
bereits einen Rechtsanwalt beauftragt hat?
Selbstverständlich können Sie sich in einem Scheidungsverfahren selbst
durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, auch wenn Ihr Ehegatte bereits
anwaltlich vertreten ist. Dies macht beispielsweise Sinn, wenn Sie
verhindern wollen, dass Ihr Ehegatte den Scheidungsantrag wieder
zurücknimmt, weil er sich davon Vorteile beim Zugewinnausgleich oder beim
Versorgungsausgleich verspricht. Vertreten Sie mich bundesweit?
Ja, wir vertreten Sie in Scheidungsverfahren bundesweit. Ohne dass Ihnen
daraus Mehrkosten entstehen.
Vertreten Sie mich auch in anderen Verfahren, beispielsweise wenn es um
Unterhalt geht?
Ja, wir vertreten Sie in allen familienrechtlichen Verfahren bundesweit,
auch wenn es sich um Unterhaltsverfahren, Zugewinnausgleichsverfahren oder
Sorge- und Umgangsrechtsverfahren handelt. Je nach Einzelfall fallen dann
gesonderte Kosten für die Terminswahrnehmung an. Darüber reden wir aber mit
Ihnen vor der Mandatsannahme, damit Sie immer eine Vorstellung über die auf
Sie zukommenden Kosten haben. Wann muss ich zum ersten Mal etwas
bezahlen?
Wenn wir den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen, setzt das Gericht
einen Streitwert fest, nach dem sich dann der Gerichtskostenvorschuss
berechnet (Scheidungskosten
online berechnen). Wenn das Gericht den Streitwert festgesetzt hat,
erhalten Sie von uns eine Mitteilung über die voraussichtlich im Verlaufe
des Verfahrens anfallenden Kosten. Hiervon erbitten wir die Hälfte als
Vorschuss, der Rest wird nach Abschluss des Verfahrens berechnet.
Beantragen Sie auch Prozesskostenhilfe für mich?
Ja! Für weitere
Informationen klicken Sie hier:
Prozesskostenhilfe für
Ehescheidung? Andere Rechtsanwälte bieten einen Festpreis
für die Scheidung - geht das bei Ihnen auch?
Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen - Festpreise für
Scheidungsverfahren dürfen aus rechtlichen Gründen niemals geringer sein als
die Gebühren, die Sie bei uns bezahlen würden. Der Gesetzgeber will keinen
Preiswettbewerb unter Rechtsanwälten in gerichtlichen Verfahren - deshalb
müssen alle Rechtsanwälte Ihnen mindestens diese gesetzlichen Gebühren
berechnen. Daraus folgt: Festpreise sind regelmäßig höher als die
gesetzlichen Gebühren. Nutzen Sie unseren
Online-Kostenrechner, um die Kosten der Scheidung direkt online zu
ermitteln. Kann die gesamte Korrespondenz per E-Mail
erfolgen?
Jein - gewisse Unterlagen müssen Sie uns per Post zuschicken: Dazu
gehören beispielsweise die Heiratsurkunde und die Formulare zur Durchführung
des Versorgungsausgleichs oder zur Beantragung von Prozesskostenhilfe. Wir
können Ihnen aber sämtliche Korrespondenz (Formulare, Beschlüsse des
Gerichts, Auskünfte der Rentenversicherer, Schriftsätze der Gegenseite,
etc.) als PDF-Dokumente per E-Mail zukommen lassen. Ich habe Fragen, die
hier nicht beantwortet werden?
Kein Problem, schicken Sie uns eine E-Mail an:
scheidung.online@asp-rechtsanwaelte.de oder rufen Sie uns an:
02151/566040. Sie erreichen uns von Montags bis Freitags von 08:30 Uhr bis
13:00 Uhr und Montags, Dienstags und Donnerstags auch von 14:30 Uhr bis
17:30 Uhr. Telefontermine außerhalb dieser Uhrzeiten können Sie mit unserem
Sekretariat vereinbaren.
Scheidung online
Was bedeutet Scheidung online konkret?
Für wen eignet sich Scheidung online eigentlich?
Kann Prozesskostenhilfe beantragt werden?
Wie läuft die Scheidung online nun ab?
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Zum Online-Scheidungsantrag
Kosten der Scheidung - Online-Kostenrechner |