Kann für die Onlinescheidung Prozesskostenhilfe beantragt werden?
Natürlich beantragen wir für Sie auch bei einer Scheidung online
Prozesskostenhilfe, wenn die Voraussetzungen gegeben sind und Sie dies wünschen.
Fragen und Antworten zum Thema Prozesskostenhilfe
Wie beantrage ich Prozesskostenhilfe?
Indem Sie auf dem Formular für den
Online-Scheidungsantrag ankreuzen, dass
Prozesskostenhilfe beantragt werden soll. Wir reichen dann den Prozesskostenhilfeantrag
mit dem Scheidungsantrag bei dem zuständigen Gericht ein.
Wird das Gericht mir Prozesskostenhilfe bewilligen?
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist immer von zwei Voraussetzungen
abhängig: Zum einen muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg
haben. Das bedeutet, dass die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben sein
müssen. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Sie knapp ein Jahr getrennt
leben und beide Ehegatten geschieden werden wollen.
(Mehr Informationen zum Thema
Scheidungsvoraussetzungen)
Zum anderen muss für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine entsprechende
Bedürftigkeit vorliegen. Ob dies der Fall ist, hängt von Ihrer persönlichen
Situation ab. Damit das Gericht Ihre Bedürftigkeit überprüfen kann, müssen Sie
ein Formular ausfüllen, welches wir Ihnen
hier als PDF zum Download bereitstellen.
Lesen Sie sich die Erläuterungen zu dem Formular bitte sorgfältig durch. Sollten
danach noch Fragen sein, beantworten wir Ihnen diese gerne.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass bei niedrigen und mittleren Einkünften
im Bereich bis zu 3.000,00 € netto die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in
Betracht kommt, insbesondere wenn Sie noch Unterhaltsverpflichtungen beispielsweise
gegenüber Ihrer Ehefrau und/oder Kindern haben oder wenn Sie hohe Verbindlichkeiten
haben. Sofern Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II
beziehen, ist die Bedürftigkeit auf jeden Fall gegeben.
Zu beachten ist allerdings, dass ggfs. auch vorhandenes Vermögen für die
Prozesskosten eingesetzt werden muss. Haben Sie beispielsweise eine Lebensversicherung
mit einem Rückkaufswert von 5.000,00 €, werden Sie voraussichtlich keine Prozesskostenhilfe
erhalten.
Muss ich die Prozesskostenhilfe zurückzahlen?
Das hängt wieder von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Bei der Ermittlung
Ihrer Bedürftigkeit stellt das Gericht fest, ob Sie ratenfreie Prozesskostenhilfe
erhalten oder ob Sie monatliche Raten an das Gericht zahlen müssen. Sollte das
Gericht Ihnen ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligen, kann aber bis zu vier
Jahre nach Abschluss des Verfahrens geprüft werden, ob sich Ihre wirtschaftliche
Situation verbessert hat. Sollte dies der Fall sein, beispielsweise
- auf Grund eines erhaltenen Zugewinnausgleichsbetrages
- oder des Erlöses aus dem Verkauf des Familienheims
- oder einfach durch ein gestiegenes Einkommen oder geringere Verbindlichkeiten,
kann das Gericht auch im Nachhinein noch festsetzen, dass Sie die erhaltene
Prozesskostenhilfe - gegebenenfalls in Raten - zurückzahlen müssen.
Scheidung online
Was bedeutet Scheidung online konkret?
Für wen eignet sich Scheidung online
eigentlich?
Kann Prozesskostenhilfe beantragt werden?
Wie läuft die Scheidung online nun ab?
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