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Kann für die Onlinescheidung Prozesskostenhilfe beantragt werden?

Natürlich beantragen wir für Sie auch bei einer Scheidung online Prozesskostenhilfe, wenn die Voraussetzungen gegeben sind und Sie dies wünschen.

Fragen und Antworten zum Thema Prozesskostenhilfe

Wie beantrage ich Prozesskostenhilfe?

Indem Sie auf dem Formular für den Online-Scheidungsantrag ankreuzen, dass Prozesskostenhilfe beantragt werden soll. Wir reichen dann den Prozesskostenhilfeantrag mit dem Scheidungsantrag bei dem zuständigen Gericht ein.

Wird das Gericht mir Prozesskostenhilfe bewilligen?

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist immer von zwei Voraussetzungen abhängig: Zum einen muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg haben. Das bedeutet, dass die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben sein müssen. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Sie knapp ein Jahr getrennt leben und beide Ehegatten geschieden werden wollen. (Mehr Informationen zum Thema Scheidungsvoraussetzungen)

Zum anderen muss für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine entsprechende Bedürftigkeit vorliegen. Ob dies der Fall ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Damit das Gericht Ihre Bedürftigkeit überprüfen kann, müssen Sie ein Formular ausfüllen, welches wir Ihnen hier als PDF zum Download bereitstellen. Lesen Sie sich die Erläuterungen zu dem Formular bitte sorgfältig durch. Sollten danach noch Fragen sein, beantworten wir Ihnen diese gerne.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass bei niedrigen und mittleren Einkünften im Bereich bis zu 3.000,00 € netto die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht kommt, insbesondere wenn Sie noch Unterhaltsverpflichtungen beispielsweise gegenüber Ihrer Ehefrau und/oder Kindern haben oder wenn Sie hohe Verbindlichkeiten haben. Sofern Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II beziehen, ist die Bedürftigkeit auf jeden Fall gegeben.

Zu beachten ist allerdings, dass ggfs. auch vorhandenes Vermögen für die Prozesskosten eingesetzt werden muss. Haben Sie beispielsweise eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von 5.000,00 €, werden Sie voraussichtlich keine Prozesskostenhilfe erhalten.

Muss ich die Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Das hängt wieder von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Bei der Ermittlung Ihrer Bedürftigkeit stellt das Gericht fest, ob Sie ratenfreie Prozesskostenhilfe erhalten oder ob Sie monatliche Raten an das Gericht zahlen müssen. Sollte das Gericht Ihnen ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligen, kann aber bis zu vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens geprüft werden, ob sich Ihre wirtschaftliche Situation verbessert hat. Sollte dies der Fall sein, beispielsweise

  • auf Grund eines erhaltenen Zugewinnausgleichsbetrages
  • oder des Erlöses aus dem Verkauf des Familienheims
  • oder einfach durch ein gestiegenes Einkommen oder geringere Verbindlichkeiten,

kann das Gericht auch im Nachhinein noch festsetzen, dass Sie die erhaltene Prozesskostenhilfe - gegebenenfalls in Raten - zurückzahlen müssen.

 


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