Scheidung ohne Anwalt - geht das?
Immer wieder wird uns die Frage gestellt, ob eine Scheidung ohne Anwalt
durchgeführt werden kann. Dazu eine typische Juristenantwort: Das kommt
drauf an! Der Gesetzgeber schreibt vor, dass in einem Scheidungsverfahren
mindestens einer der Ehegatten durch einen Anwalt vertreten sein muss - aber
eben auch nur ein Ehegatte. Daraus folgt: Der andere Ehegatte kann seine
Scheidung ohne Anwalt, nämlich persönlich, betreiben.
Wie jede Münze hat auch diese Vorgehensweise zwei Seiten:
Einerseits muss dieser Ehegatte keinen Anwalt bezahlen - andererseits hat er
aber auch nur begrenzte Einflussmöglichkeiten auf das Scheidungsverfahren.
So kann dieser Ehegatte insbesondere nicht verhindern, dass der anwaltlich
vertretene Ehegatte aus taktischen Gründen den Scheidungsantrag noch
einmal zurücknimmt, weil dies für den anwaltlich vertretenen Ehegatten
beispielsweise im Zugewinnausgleich oder im Versorgungsausgleich günstiger
ist. Dennoch ergeben sich natürlich immer wieder Situationen, in denen
solche Erwägungen in den Hintergrund treten - insbesondere wenn beide
Ehegatten eine
einvernehmliche Scheidung wollen. On jedem Fall sollte jeder Ehegatte
sich im Zuge einer Trennung und Scheidung mindestens einmal anwaltlich
beraten lassen - und dann auf Basis dieser Beratung seine Entscheidung
treffen, ob er seine Scheidung ohne Anwalt selbst betreiben möchte. Das
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