Düsseldorfer Tabelle - Unterhalt für Kinder
Die Düsseldorfer Tabelle (aktuelle Fassung:
Düsseldorfer Tabelle 2010)ist ein
Hilfsmittel zur Ermittlung von Kindesunterhalt. Sie gilt für eheliche und nichteheliche
sowie für minderjährige und volljährige Kinder.
Die Düsseldorfer Tabelle basiert auf den steuerlichen Freibeträgen für Kinder.
Daraus folgt: Ändern sich die steuerlichen Freibeträge, ändert sich auch die
Düsseldorfer Tabelle. Die genauen Bedarfssätze werden in Koordinierungsgesprächen
zwischen Familienrichtern der Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission
des Deutschen Familiengerichtstags festgesetzt.
Die Düsseldorfer Tabelle ist in insgesamt zehn Einkommensgruppen und vier
Altersstufen eingeteilt. Die unterste Einkommensgruppe reicht bis zu einem Einkommen
in Höhe von 1500 €, die höchste Einkommensgruppe beginnt bei 4700 € und endet
bei 5100 €. Die Altersstufen beginnen bei 0-5 Jahre und gehen dann von 6-11
Jahre sowie 12-17 Jahre und dann - für die Volljährigen - ab 18 Jahre.
Die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass der Unterhaltspflichtige zwei
Personen Unterhalt zu zahlen hat. Existieren mehr Unterhaltsberechtigte, ist
der Unterhaltsbedarf für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten aus der nächstniedrigeren
Einkommensgruppe zu entnehmen - andersrum gilt dies natürlich auch: Existieren
weniger als drei Unterhaltsberechtigte, ist der Unterhaltsbedarf aus der nächsthöheren
Einkommensgruppe zu entnehmen.
Von dem sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Betrag ist das hälftige
Kindergeld für das jeweilige Kind in Abzug zu bringen - dies gilt natürlich
nur unter der Voraussetzung, dass der das Kind betreuenden Elternteil auch das
staatliche Kindergeld bezieht. Erhält der zahlungspflichtige Elternteil das
staatliche Kindergeld, muss er die Hälfte davon zusätzlich zu dem sich aus der
Düsseldorfer Tabelle ergebenden Betrag überweisen.
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