Düsseldorfer Tabelle 2007
Link zur ab 01.01.2008 gültigen Düsseldorfer Tabelle 2008
Die Düsseldorfer Tabelle veränderte sich zum 01.07.2007.
Die Bedarfssätze wurden den geänderten tatsächlichen Verhältnissen
angepasst.
Das OLG Düsseldorf hat die vom 01.07.2007 bis 31.12.2007 gültige Düsseldorfer
Tabelle veröffentlicht.
Hier
finden Sie den Link zur Tabelle. Dort ist auch ein Link zur neuen
Berliner Tabelle. Die Tabellenbeträge weichen marginal von den bis
30.06.2007 geltenden Werten ab, es handelt sich bei den Abweichungen um
Beträge zwischen 2,- und 6,- € gegenüber der bis dahin geltenden Düsseldorfer Tabelle.
Wichtig: Der Selbstbehalt des erwerbstätigen
Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen Kindern und den privilegierten
volljährigen Kindern wurde von 890 € auf 900 € erhöht. Besonders in
Mangelfällen kann dies von Relevanz sein. Ob die Gerichte diese
"geringfügige" Änderung der möglichen Unterhaltsbelastung als ausreichenden
Grund für ein Abänderungsverfahren sehen, darf bezweifelt werden, auch wenn
der Grundsatz gilt, dass Änderungen der Düsseldorfer Tabelle eine Abänderung
rechtfertigen, auch wenn sich der Unterhaltsanspruch um weniger als 10%
verändert.
Hier bleibt abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden werden.
Erläuterungen zur Düsseldorfer
Tabelle - Unterhalt für Kinder
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