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Düsseldorfer Tabelle 2008

Das OLG Düsseldorf hat die am 01.01.2008 in Kraft tretende Düsseldorfer Tabelle 2008 veröffentlicht, anhand derer der Kindesunterhalt ab Januar 2008 zu berechnen ist.

Hier finden Sie die ab dem 01.01.2009 gültige Düsseldorfer Tabelle 2009

Einkommen Alter
  0-5   6-11   12-17
bis 1.500 Euro 279 Euro   322 Euro   365 Euro
bis 1.900 Euro 293 Euro   339 Euro   384 Euro
bis 2.300 Euro 307 Euro   355 Euro   402 Euro
bis 2.700 Euro 321 Euro   371 Euro   420 Euro
bis 3.100 Euro 335 Euro   387 Euro   438 Euro
bis 3.500 Euro 358 Euro   413 Euro   468 Euro
bis 3.900 Euro 380 Euro   438 Euro   497 Euro
bis 4.300 Euro 402 Euro   464 Euro   526 Euro
bis 4.700 Euro 425 Euro   490 Euro   555 Euro
bis 5.100 Euro 447 Euro   516 Euro   584 Euro

Angegeben sind die Bedarfssätze der jeweiligen Alters- und Gehaltsgruppe. Bezieht der Unterhaltspflichtige ausnahmsweise das Kindergeld, ist der hälftige Kindergeldbetrag zusätzlich zu dem ausgewiesenen Betrag zu zahlen. Bezieht der betreuende Elternteil das Kindergeld, was der Normalfall sein dürfte, verringert sich der Tabellenbetrag um das hälftige Kindergeld. Eine nur teilweise Verrechnung des Kindergeldes, wie sie bisher in den unteren Gehaltsgruppen üblich war, erfolgt auf Grund der neuen Systematik nicht mehr, es ist immer der hälftige Kindergeldanteil zu verrechnen.

Die Düsseldorfer Tabelle 2008 ist die erste, die sowohl für die alten als auch die neuen Bundesländer gleichermaßen gilt. Die bisher zusätzlich zur Düsseldorfer Tabelle existierende Berliner Tabelle wird damit überflüssig.

Übrigens: Die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass der Unterhaltspflichtige insgesamt drei Personen gegenüber unterhaltspflichtig ist. Ist er weniger Personen gegenüber unterhaltspflichtig, bestimmt sich der Kindesunterhalt aus einer höheren Gehaltsgruppe, ist er mehr Personen gegenüber unterhaltspflichtig, aus einer niedrigeren Gehaltsgruppe.

Wenn Sie nur eine kurze Frage zu der Düsseldorfer Tabelle 2008 und die Auswirkungen der neuen Unterhaltstabelle auf Ihren Unterhaltsanspruch oder Ihre Unterhaltsverpflichtung haben, bieten wir eine kostengünstige und schnelle Möglichkeit: Rufen Sie unsere Hotline an:

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