Düsseldorfer Tabelle 2008
Das OLG Düsseldorf hat die am 01.01.2008 in Kraft tretende
Düsseldorfer Tabelle 2008 veröffentlicht, anhand derer der
Kindesunterhalt ab Januar 2008 zu berechnen ist.
Hier finden Sie die ab dem 01.01.2009 gültige Düsseldorfer Tabelle 2009
| Einkommen |
Alter |
| |
0-5 |
|
6-11 |
|
12-17 |
| bis 1.500 Euro |
279 Euro |
|
322 Euro |
|
365 Euro |
| bis 1.900 Euro |
293 Euro |
|
339 Euro |
|
384 Euro |
| bis 2.300 Euro |
307 Euro |
|
355 Euro |
|
402 Euro |
| bis 2.700 Euro |
321 Euro |
|
371 Euro |
|
420 Euro |
| bis 3.100 Euro |
335 Euro |
|
387 Euro |
|
438 Euro |
| bis 3.500 Euro |
358 Euro |
|
413 Euro |
|
468 Euro |
| bis 3.900 Euro |
380 Euro |
|
438 Euro |
|
497 Euro |
| bis 4.300 Euro |
402 Euro |
|
464 Euro |
|
526 Euro |
| bis 4.700 Euro |
425 Euro |
|
490 Euro |
|
555 Euro |
| bis 5.100 Euro |
447 Euro |
|
516 Euro |
|
584 Euro |
Angegeben sind die Bedarfssätze der jeweiligen Alters- und Gehaltsgruppe.
Bezieht der Unterhaltspflichtige ausnahmsweise das Kindergeld, ist der
hälftige Kindergeldbetrag zusätzlich zu dem ausgewiesenen Betrag zu zahlen.
Bezieht der betreuende Elternteil das Kindergeld, was der Normalfall sein
dürfte, verringert sich der Tabellenbetrag um das hälftige Kindergeld. Eine
nur teilweise Verrechnung des Kindergeldes, wie sie bisher in den unteren
Gehaltsgruppen üblich war, erfolgt auf Grund der neuen Systematik nicht
mehr, es ist immer der hälftige Kindergeldanteil zu verrechnen.
Die Düsseldorfer Tabelle 2008 ist die erste, die sowohl für die alten als
auch die neuen Bundesländer gleichermaßen gilt. Die bisher zusätzlich zur
Düsseldorfer Tabelle existierende Berliner Tabelle wird damit überflüssig.
Übrigens: Die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass der
Unterhaltspflichtige insgesamt drei Personen gegenüber unterhaltspflichtig
ist. Ist er weniger Personen gegenüber unterhaltspflichtig, bestimmt sich
der Kindesunterhalt aus einer höheren Gehaltsgruppe, ist er mehr Personen
gegenüber unterhaltspflichtig, aus einer niedrigeren Gehaltsgruppe.
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