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Düsseldorfer Tabelle 2009

Zum 01.09.2009 änderte sich die Düsseldorfer Tabelle. Dadurch ändern sich in der 1. und 3 Altersgruppe die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt. Dabei sind dann zugleich auch die neuen Kindergeldbeträge zu berücksichtigen. Das Kindergeld stieg zum 01.01.2009 für die ersten zwei Kinder auf 164 €, für das dritte auf 170 € und für jedes weitere auf 195 €. Zur Anrechnung des Kindergeldes siehe weiter unten.

Einkommen Alter
  0-5   6-11   12-17
bis 1.500 Euro 281 Euro   322 Euro   377 Euro
bis 1.900 Euro 296 Euro   339 Euro   396 Euro
bis 2.300 Euro 310 Euro   355 Euro   415 Euro
bis 2.700 Euro 324 Euro   371 Euro   434 Euro
bis 3.100 Euro 338 Euro   387 Euro   453 Euro
bis 3.500 Euro 360 Euro   413 Euro   483 Euro
bis 3.900 Euro 383 Euro   438 Euro   513 Euro
bis 4.300 Euro 405 Euro   464 Euro   543 Euro
bis 4.700 Euro 428 Euro   490 Euro   574 Euro
bis 5.100 Euro 450 Euro   516 Euro   603 Euro

Angegeben sind die Bedarfssätze der jeweiligen Alters- und Gehaltsgruppe. Bezieht der Unterhaltspflichtige ausnahmsweise das Kindergeld, ist der hälftige Kindergeldbetrag zusätzlich zu dem ausgewiesenen Betrag zu zahlen. Bezieht der betreuende Elternteil das Kindergeld, was der Normalfall sein dürfte, verringert sich der Tabellenbetrag um das hälftige Kindergeld. Eine nur teilweise Verrechnung des Kindergeldes, wie sie früher in den unteren Gehaltsgruppen üblich war, erfolgt auf Grund der neuen Systematik nicht mehr, es ist immer der hälftige Kindergeldanteil zu verrechnen.

Die Düsseldorfer Tabelle 2009 gilt sowohl für die alten als auch die neuen Bundesländer. Übrigens: Die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass der Unterhaltspflichtige insgesamt drei Personen gegenüber unterhaltspflichtig ist. Ist er weniger Personen gegenüber unterhaltspflichtig, bestimmt sich der Kindesunterhalt aus einer höheren Gehaltsgruppe, ist er mehr Personen gegenüber unterhaltspflichtig, aus einer niedrigeren Gehaltsgruppe.

Wenn Sie nur eine kurze Frage zu der Düsseldorfer Tabelle 2009 und die Auswirkungen der neuen Unterhaltstabelle auf Ihren Unterhaltsanspruch oder Ihre Unterhaltsverpflichtung haben, bieten wir eine kostengünstige und schnelle Möglichkeit: Rufen Sie unsere Hotline an:

09005-909 130 034

Die Kosten belaufen sich auf 1,99 € / Minute aus dem Festnetz der deutschen Telekom. Sie erreichen unmittelbar einen Rechtsanwalt, andernfalls hinterlassen Sie bitte Ihre Rufnummer, unser Sekretariat wird Sie dann zurückrufen und einen konkreten Hotline-Termin mit Ihnen absprechen. Ihnen entstehen definitiv keine weiteren Kosten und Sie haben schnell eine Antwort auf Ihre Frage.

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