Der Unterhalt - Ein Überblick
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Hotline Unterhalt.
Unterhaltsverpflichtungen resultieren entweder aus einer bestehenden
Verwandtschaft oder aus einer bestehenden oder gescheiterten Ehe. So sind
beispielsweise Eltern gegenüber ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet,
andererseits aber auch die Kinder gegenüber den Eltern (so genannter
Elternunterhalt) – und sogar Großeltern können gegenüber ihren Enkeln und
umgekehrt unterhaltspflichtig sein. Zwischen Ehegatten können Ansprüche auf
Trennungsunterhalt oder - nach der
Scheidung - nachehelichen
Ehegattenunterhalt bestehen. Beim
nachehelichen Unterhalt wird zwischen verschiedenen Unterhaltsansprüchen,
wie beispielsweise dem Betreuungsunterhalt, dem Altersunterhalt, dem
Krankheitsunterhalt oder dem Aufstockungsunterhalt unterschieden.
Darüber hinaus können auch Mütter oder Väter, die nichtehelich geborene
Kinder betreuen, einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil des
Kindes haben.
In allen Fällen, in denen Unterhalt geschuldet wird, erfolgt die
Unterhaltsberechnung in drei Schritten: Zuerst wird der
Bedarf des
jeweiligen Unterhaltsberechtigten ermittelt, anschließend wird im Rahmen der
Prüfung der Bedürftigkeit ermittelte, inwieweit der berechtigte seinen
Unterhaltsbedarf durch eigene Einkünfte oder Vermögen selbst decken kann. Im
letzten Schritt wird überprüft, ob der Unterhaltsverpflichtete überhaupt in
der Lage ist, mit seinen eigenen Einkünften die Unterhaltsansprüche zu
befriedigen (so genannte Leistungsfähigkeit); denn in jedem Fall muss
dem Unterhaltsschuldner sein Selbstbehalt verbleiben, dessen Höhe
wiederum von dem jeweiligen Unterhaltsanspruch abhängt.
Die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs erfolgt immer abhängig von dem
jeweiligen Unterhaltsanspruch, so richtet sich der Bedarf beim
Kindesunterhalt grundsätzlich nach der Lebensstellung der Eltern, beim
Trennungsunterhalt und beim nachehelichen Unterhalt in der Regel nach den
ehelichen Lebensverhältnissen, beim Unterhaltsanspruch nichtehelicher
Elternteile nach den bis zur Geburt erzielten Einkünften, etc. Nähere
Einzelheiten zu der jeweiligen Bedarfsermittlung finden Sie auf den
Folgeseiten.
Bei der Prüfung des Unterhalts ist auch zu berücksichtigen, dass ein
Unterhaltsanspruch möglicherweise verwirkt sein könnte oder der Höhe nach zu
begrenzen bzw. zeitlich zu befristen ist.
Mehr Einzelheiten zu den verschiedenen Ansprüchen auf Unterhalt finden
Sie auf den nachfolgenden Seiten:
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