Einleitung
Die Einkommensermittlung spielt in Unterhaltsverfahren eine entscheidende Rolle. Insbesondere für Zahnärzte, deren Einkommen aufgrund berufsspezifischer Besonderheiten wie Einkommensschwankungen und Betriebsausgaben oft komplex ist, erfordert dieser Prozess besondere Aufmerksamkeit. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Herausforderungen der Einkommensermittlung und zeigen auf, wie Sie sich optimal auf Unterhaltsverhandlungen vorbereiten können. Unsere Kanzlei, die vom Magazin stern als eine der besten im Familienrecht ausgezeichnet wurde, steht Ihnen hierbei kompetent zur Seite.
Rechtliche Grundlagen
Das deutsche Unterhaltsrecht basiert auf dem Grundsatz, dass der Unterhaltsbedarf durch die ehelichen Lebensverhältnisse begrenzt wird. Das bedeutet, dass die Lebensführung während der Ehe den Maßstab für den Unterhalt setzt. Eine wichtige Rolle spielt dabei das bereinigte Einkommen des Unterhaltspflichtigen, das aus dem tatsächlichen Einkommen abgeleitet und um bestimmte Positionen wie berufsbedingte Aufwendungen oder Schulden bereinigt wird.
Bei Selbständigen wie Zahnärzten ist die Ermittlung des bereinigten Einkommens besonders anspruchsvoll, da Einkommensschwankungen, Betriebsausgaben und steuerliche Rücklagen zu berücksichtigen sind. Das Ziel besteht darin, ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Verhältnisse zu zeichnen, um einen fairen Unterhalt festzulegen.
Besonderheiten bei Zahnärzten
Die Einkommensermittlung von Zahnärzten unterscheidet sich in mehreren Punkten von der anderer Berufsgruppen:
- Einkommensschwankungen: Da das Einkommen von Zahnärzten saisonalen Schwankungen oder einer unterschiedlichen Auslastung der Praxis unterliegen kann, reicht es oft nicht aus, nur ein oder zwei Jahre in Betracht zu ziehen. Meist wird ein mehrjähriger Durchschnitt herangezogen.
- Betriebsausgaben: Typische Betriebskosten wie Gehaltszahlungen an Mitarbeitende, Praxisbedarf, Mietkosten und Versicherungen sind vom Einkommen abzuziehen. Hierbei entstehen oft Streitpunkte, insbesondere wenn private und berufliche Kosten nicht sauber getrennt werden.
- Steuerliche Rücklagen: Zahnärzte müssen oft erhebliche steuerliche Rücklagen bilden. Diese Rücklagen können nicht pauschal als Abzugsposten angesetzt werden, sondern müssen nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein.
Darlegungs- und Beweislast
Die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast in Unterhaltsverfahren hängen maßgeblich von der Höhe des Einkommens ab.
- Bis zu einem bereinigten Einkommen von 11.200 € netto pro Monat gilt die gesetzliche Vermutung, dass das Einkommen vollständig für den Konsum verwendet wurde. In diesem Fall muss der Unterhaltsberechtigte lediglich die Höhe der Einkünfte darlegen und beweisen.
- Bei Einkommen oberhalb von 11.200 € netto pro Monat entfällt diese Vermutung. Der Unterhaltsberechtigte muss dann konkret darlegen, in welchem Umfang das Einkommen für den Konsum verwendet wurde. Alternativ kann er aufzeigen, welcher Anteil der Einkünfte als Sparquote zurückgelegt wurde. Substantiierter Widerspruch des Unterhaltspflichtigen kann die Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten weiter verschärfen.
Die genaue Einkommenshöhe, ab der die Vermutung des vollen Verbrauchs entfällt, wird derzeit von allen Gerichten bei 11.200 € netto pro Monat angesetzt. Für unterhaltsverpflichtete Zahnärzte ist es besonders wichtig, die Aufwendungen für Vermögensbildung aus den Jahren vor der Trennung darzulegen und nachzuweisen, um den Unterhaltsbedarf zu reduzieren. Einzelheiten dazu besprechen Sie am besten mir ihrem Anwalt. Vollständige Unterlagen wie Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) und Steuerbescheide sind dabei von entscheidender Bedeutung.
Häufige Streitpunkte
Unterhaltsverfahren sind oft von Meinungsverschiedenheiten über die Berechnung des Einkommens geprägt. Typische Streitpunkte umfassen:
- Betriebsausgaben: Nicht selten wird darüber gestritten, ob bestimmte Ausgaben rein beruflich oder auch privat veranlasst sind. Beispiel: Ein Fahrzeug, das sowohl für die Praxis als auch privat genutzt wird.
- Steuerliche Rücklagen: Die Höhe und Notwendigkeit von Rücklagen für künftige Steuerzahlungen kann angezweifelt werden, insbesondere wenn diese nicht ausreichend belegt sind.
- Fiktives Einkommen: Falls Zahnärzte ihre Praxis aus persönlichen Gründen reduzieren oder schließen, können Gerichte ein höheres, theoretisch erzielbares Einkommen unterstellen. Dies erfordert jedoch eine genaue Prüfung der Umstände.
Praktische Tipps
Eine sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Verhandlung in Unterhaltsverfahren. Zahnärzte sollten insbesondere:
- Frühzeitig Beratung suchen: Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Ihnen helfen, Ihr Einkommen korrekt darzustellen und Streitpunkte zu vermeiden. Unsere Kanzlei arbeitet eng mit Steuerberatern zusammen, um alle relevanten Aspekte Ihres Einkommens umfassend zu berücksichtigen.
- Unterlagen bereithalten: Stellen Sie sicher, dass Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR), Steuerbescheide und Nachweise zu Betriebsausgaben und Vermögensbildung vollständig und nachvollziehbar sind.
- Privat und beruflich trennen: Sorgen Sie dafür, dass private und berufliche Kosten sauber abgegrenzt werden. Eine gute Buchführung kann hier entscheidend sein.
- Zukünftige Entwicklungen berücksichtigen: Falls Sie planen, Ihre Praxistätigkeit zu reduzieren oder aufzugeben, sollten Sie dies frühzeitig mit Ihrem Anwalt besprechen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Fazit
Die Einkommensermittlung bei Zahnärzten ist ein komplexer Prozess, der sowohl juristisches als auch steuerliches Fachwissen erfordert. Durch eine frühzeitige und umfassende Vorbereitung können Streitpunkte minimiert und faire Ergebnisse erzielt werden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei nicht nur juristisch, sondern entlastet Sie auch durch die direkte Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.
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