In einem aktuellen Beschluss vom 13. Januar 2025 (Az.: 6 WF 155/24) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main klargestellt, dass ein Mann nicht allein wegen der Weigerung, eine Vaterschaft vorgerichtlich anzuerkennen, die Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens tragen muss. Die Kosten einer Vaterschaftsfeststellung können erheblich sein, und dieses Urteil hat erhebliche Bedeutung für ähnliche Fälle im Familienrecht.
Der Fall im Überblick
Eine Mutter hatte die Feststellung der Vaterschaft für ihr Kind gegenüber dem mutmaßlichen Vater beantragt. Ein privater Vaterschaftstest hatte bereits seine Vaterschaft bestätigt. Der Mann jedoch weigerte sich, das Ergebnis anzuerkennen, da er Zweifel an der Korrektheit des privat veranlassten Tests hatte. Er forderte eine gerichtliche Klärung durch ein offizielles Gutachten. Das Amtsgericht stellte schließlich die Vaterschaft fest und legte die Verfahrenskosten zur Hälfte auf beide Elternteile um. Die Kosten für die Vaterschaftsfeststellung wurden also geteilt.
Die Mutter legte daraufhin Beschwerde ein. Sie argumentierte, der Mann habe durch seine Weigerung, die Vaterschaft vorgerichtlich anzuerkennen, das Verfahren überhaupt erst notwendig gemacht und solle deshalb die Kosten allein tragen.
Die Entscheidung des OLG Frankfurt
Das OLG wies die Beschwerde der Mutter zurück. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Mann berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft haben durfte. Zwar hatte er den Geschlechtsverkehr in der gesetzlichen Empfängniszeit nicht bestritten, jedoch bestand keine feste Beziehung zur Mutter, und er kannte ihre Lebensumstände nicht. Unter diesen Umständen sei es nachvollziehbar, dass er ein gerichtliches Gutachten zur Klärung wünschte. Die Kosten für die Vaterschaftsfeststellung seien daher gerecht verteilt.
Ein außergerichtlich durchgeführter Vaterschaftstest genügt den hohen rechtlichen Anforderungen oft nicht, insbesondere wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Probenentnahme oder der Identitätssicherung bestehen. Das Gericht stellte klar, dass der Mann nicht grob schuldhaft gehandelt habe und somit keine alleinige Kostenlast tragen müsse, was die Kosten der Vaterschaftsfeststellung betrifft.
Was bedeutet das für Sie?
Dieses Urteil zeigt, dass die Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens nicht automatisch vom festgestellten Vater zu tragen sind, wenn berechtigte Zweifel an der Vaterschaft bestehen und eine gerichtliche Klärung erforderlich ist. Für betroffene Väter und Mütter ist es wichtig zu wissen, dass die Lebensumstände und die jeweilige Situation beider Elternteile bei der Kostenverteilung berücksichtigt werden. Die Kosten für die Vaterschaftsfeststellung sind also nicht einseitig.
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