In einer Entscheidung des Amtsgerichts Flensburg vom 31. Januar 2023 wurde eine Ehe aufgrund einer unzumutbaren Härte geschieden. Dieser Fall bietet eine wichtige Lektion über die Bedeutung von Fairness und Respekt in der Ehe.
Die Ehepartner, die am 06. Dezember 2008 geheiratet hatten, befanden sich in einer schwierigen Situation, sie lebten bereits in Trennung. Die Ehefrau war an Krebs erkrankt. Während dieser schweren Zeit entdeckte sie, dass ihr Ehemann Kosten für die Schwangerschaft seiner neuen Freundin aus dem gemeinsamen Konto bezahlt hatte. Von dem gemeinsam mit der Antragstellerin geführten Konto beglich der Ehemann beispielsweise die Kosten für eine gynäkologische Untersuchung der Lebensgefährtin. Dies stellte nach Auffassung des Gerichts eine unzumutbare Härte für die Ehefrau dar.
Das Gericht entschied, dass diese Handlung eine unzumutbare Härte darstellt, die eine sofortige Scheidung rechtfertigt. Ob eine „Härte“ vorliegt, bestimmt sich aus subjektiver Sicht des antragstellenden Ehegatten. Das Merkmal erfasst die individuelle, konkrete Auswirkung der in der Person des anderen Ehegatten liegenden Gründe auf den antragstellenden Ehegatten.
In der Regel erfordert eine Scheidung eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr. In diesem Fall jedoch urteilte das Gericht, dass die Handlungen des Ehemannes so schwerwiegend waren, dass sie eine sofortige Scheidung rechtfertigten.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Flensburg ist ein starkes Signal, dass unzumutbare Härte in der Ehe nicht toleriert wird. Es ist ein Aufruf an alle Ehepartner, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und ihre Handlungen sorgfältig zu überdenken.
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