Liebe Leserinnen und Leser,
heute möchten wir einen interessanten Fall aus dem Familienrecht mit Ihnen teilen. Es geht um eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, die sich mit der Frage beschäftigt, ob eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist.
Der Fall
Eine Frau stellte einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres. Sie war schwanger von einem anderen Mann und sah in dieser Situation eine unzumutbare Härte, die eine sofortige Scheidung rechtfertigen würde.
Die Entscheidung
Das Gericht lehnte den Antrag ab. Die Begründung: Eine Ehescheidung kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben. Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres setzt voraus, dass die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB). Eine Schwangerschaft der Antragstellerin von einem anderen Mann erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Was bedeutet das für Sie?
Diese Entscheidung zeigt, dass das Gericht bei der Beurteilung von Härtefällen sehr genau hinschaut. Nicht jede schwierige Lebenssituation führt zu einer Ausnahme von der Regel, dass vor einer Scheidung grundsätzlich ein Trennungsjahr einzuhalten ist. Es müssen vielmehr Gründe vorliegen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen. Dies wäre vorliegend beispielsweise dann der Fall gewesen, wenn der Ehemann der schwangeren Frau einen Antrag auf Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt hätte. Ein Grund für einen solchen Antrag hätte beispielsweise sein können, dass der Ehemann der schwangeren Frau bei Geburt des Kindes rechtlich als Vater gilt. Wäre die Ehe bei Geburt des Kindes bereits geschieden, gilt diese Vermutung nicht.
Fazit
Der Fall zeigt, wie wichtig eine gute rechtliche Beratung in Familienrechtsangelegenheiten ist. Jede Situation ist einzigartig und erfordert eine individuelle Betrachtung. Wenn Sie Fragen zu Ihrem eigenen Fall haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da:
Rechtsanwalt Familienrecht Düsseldorf
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