Düsseldorfer Tabelle 2007
Die Düsseldorfer Tabelle veränderte sich zum 01.07.2007. Die Bedarfssätze wurden den geänderten tatsächlichen Verhältnissen angepasst.
Das OLG Düsseldorf hat die vom 01.07.2007 bis 31.12.2007 gültige Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Hier finden Sie den Link zur Tabelle. Dort ist auch ein Link zur neuen Berliner Tabelle. Die Tabellenbeträge weichen marginal von den bis 30.06.2007 geltenden Werten ab, es handelt sich bei den Abweichungen um Beträge zwischen 2,- und 6,- € gegenüber der bis dahin geltenden Düsseldorfer Tabelle.
Wichtig: Der Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen Kindern und den privilegierten volljährigen Kindern wurde von 890 € auf 900 € erhöht. Besonders in Mangelfällen kann dies von Relevanz sein. Ob die Gerichte diese „geringfügige“ Änderung der möglichen Unterhaltsbelastung als ausreichenden Grund für ein Abänderungsverfahren sehen, darf bezweifelt werden, auch wenn der Grundsatz gilt, dass Änderungen der Düsseldorfer Tabelle eine Abänderung rechtfertigen, auch wenn sich der Unterhaltsanspruch um weniger als 10% verändert.
Hier bleibt abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden werden.
Kindesunterhalt berechnen – Tipps und Erläuterungen
Erläuterungen zur Düsseldorfer Tabelle – Unterhalt für Kinder
Düsseldorfer Tabelle 2008