Düsseldorfer Tabelle 2009
Zum 01.09.2009 änderte sich die Düsseldorfer Tabelle. Dadurch ändern sich in der 1. und 3 Altersgruppe die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt. Dabei sind dann zugleich auch die neuen Kindergeldbeträge zu berücksichtigen. Das Kindergeld stieg zum 01.01.2009 für die ersten zwei Kinder auf 164 €, für das dritte auf 170 € und für jedes weitere auf 195 €. Zur Anrechnung des Kindergeldes siehe weiter unten.
Einkommen | Alter | ||||
0-5 | 6-11 | 12-17 | |||
bis 1.500 Euro | 281 Euro | 322 Euro | 377 Euro | ||
bis 1.900 Euro | 296 Euro | 339 Euro | 396 Euro | ||
bis 2.300 Euro | 310 Euro | 355 Euro | 415 Euro | ||
bis 2.700 Euro | 324 Euro | 371 Euro | 434 Euro | ||
bis 3.100 Euro | 338 Euro | 387 Euro | 453 Euro | ||
bis 3.500 Euro | 360 Euro | 413 Euro | 483 Euro | ||
bis 3.900 Euro | 383 Euro | 438 Euro | 513 Euro | ||
bis 4.300 Euro | 405 Euro | 464 Euro | 543 Euro | ||
bis 4.700 Euro | 428 Euro | 490 Euro | 574 Euro | ||
bis 5.100 Euro | 450 Euro | 516 Euro | 603 Euro |
Angegeben sind die Bedarfssätze der jeweiligen Alters- und Gehaltsgruppe. Bezieht der Unterhaltspflichtige ausnahmsweise das Kindergeld, ist der hälftige Kindergeldbetrag zusätzlich zu dem ausgewiesenen Betrag zu zahlen. Bezieht der betreuende Elternteil das Kindergeld, was der Normalfall sein dürfte, verringert sich der Tabellenbetrag um das hälftige Kindergeld. Eine nur teilweise Verrechnung des Kindergeldes, wie sie früher in den unteren Gehaltsgruppen üblich war, erfolgt auf Grund der neuen Systematik nicht mehr, es ist immer der hälftige Kindergeldanteil zu verrechnen.
Die Düsseldorfer Tabelle 2009 gilt sowohl für die alten als auch die neuen Bundesländer. Übrigens: Die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass der Unterhaltspflichtige insgesamt drei Personen gegenüber unterhaltspflichtig ist. Ist er weniger Personen gegenüber unterhaltspflichtig, bestimmt sich der Kindesunterhalt aus einer höheren Gehaltsgruppe, ist er mehr Personen gegenüber unterhaltspflichtig, aus einer niedrigeren Gehaltsgruppe.
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