Weniger Unterhalt zahlen
Mancher Unterhaltszahler gibt sich unendlich viel Mühe, weniger Unterhalt zu zahlen, indem er Einkommen verschleiert o.ä. In manchen Fällen wären all diese Anstrengungen gar nicht erforderlich, wenn nur die vorhandenen Möglichkeiten konsequent ausgenutzt worden wären.
Nachfolgend stellen wir Ihnen deshalb die wichtigsten Tipps und Tricks dar, wie man auf ganz legale Art und Weise geringere Unterhaltsverpflichtungen erreichen kann.
Inhaltsverzeichnis
- Unterhalt und PKW-Kosten
- Unterhalt und Verbindlichkeiten
- Unterhalt und Aufwendungen zur Vermögensbildung
- Unterhalt und Aufwendungen für eine Risikolebensversicherung
- Kindesunterhalt und gedeckter Wohnbedarf
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Hotline – Können wir Ihnen weiterhelfen?
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Unterhalt und PKW-Kosten
Schon bisher war es möglich, PKW-Kosten auf die Unterhaltsberechtigten abzuwälzen. Voraussetzung hierfür war und ist, dass es dem Unterhaltsverpflichteten auf Grund der Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnung oder der schlechten Verkehrsverbindungen unzumutbar war, öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn zu benutzen. Bei der Berücksichtigung der PKW-Kosten verfahren die Gerichte erfahrungsgemäß großzügig, insbesondere wenn der Unterhaltsverpflichtete auch schon während der Ehe mit dem PKW zur Arbeit gefahren ist.
Die Leitlinien der Oberlandesgerichte berücksichtigen die Fahrtkosten in der Regel mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer einkommensmindernd. Bei größeren Entfernungen können die Kilometer-Beträge herabgesetzt werden.
Von den Gerichten werden normalerweise 220 Arbeitstage pro Jahr anerkannt. Bei einer einfachen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle von 15 km kann z. B. ein in NRW wohnhafter Unterhaltsschuldner sein monatliches Nettoeinkommen um 165 EUR pro Monat (220 Arbeitstage x 15 km x 2 x 0,30 EUR / 12 Monate) mindern. Dementsprechend mindert sich der Unterhalt. Unterstellt, er hätte ein monatliches Einkommen von 1.800,- EUR netto, läge er bei Geltendmachung der Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen nur bei 90 EUR pro Monat. Unterstellt man weiter, dass er zwei Kindern und einer nicht-berufstätigen Ehefrau unterhaltsverpflichtet ist, kann man davon ausgehen, dass er durch die Geltendmachung der PKW-Kosten monatlich 75 EUR mehr zur Verfügung hat, weil er entsprechend weniger Unterhalt zahlen muss.
Unterhalt und Verbindlichkeiten
Berücksichtigungswürdige Schulden sind vom Nettoeinkommen abzuziehen. Dadurch verringert sich der zu zahlende Unterhalt. Grundsätzlich sind Schulden berücksichtigungswürdig, wenn sie während oder vor des ehelichen Zusammenlebens von einem Ehegatten allein oder von beiden Ehegatten gemeinsam aufgenommen wurden, solange die Abzahlung im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplanes in angemessenen Raten erfolgt. Der Verwendungszweck des Kredites ist dabei grundsätzlich unbeachtlich.
Dieser Vorweg-Abzug gilt nicht nur bei dem Unterhalt des Ehegatten, sondern auch bei der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger oder diesen gleichgestellter Kinder, da die zum Schuldenabtrag verwendeten Kreditraten auch bei Fortbestehen der Familie für Unterhaltszwecke nicht zur Verfügung gestanden hätten.
Unterhalt und Aufwendungen zur Vermögensbildung
Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge können beim Ehegattenunterhalt in Höhe von bis zu 4% des Bruttoeinkommens einkommensmindernd geltend gemacht werden (BGH – 11.05.2005 – XII ZR 211/02). Dies gilt auch beim Kindesunterhalt, wenn jedenfalls der Mindestunterhalt gewährleistet ist. Beim Elternunterhalt können sogar 5% für die zusätzliche Altersvorsorge aufgewandt werden (BGH – 14.01.2004 – Az: XII ZR 149/01). Die Art und Weise, wie die zusätzliche Altersvorsorge betrieben wird, ist freigestellt (z.B. Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie, Riesterrente, Direktversicherung, Sparplan, Fondssparen, Kapitallebensversicherung, etc.).
Bei Einkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung können weitere 18,6 % für die zusätzliche Altersvorsorge einkommensmindernd berücksichtigt werden.
Unterhalt und Aufwendungen für eine Risikolebensversicherung
Die Kosten einer Risikolebensversicherung können bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens in Abzug gebracht werden. Abschluss und Fortbestand solcher Versicherungen sichern den Unterhalt für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete stirbt. (OLG München – 14.01.2002 – Az: 26 UF 1456/01; s.a. OLG Hamm – 24.01.2008 – Az: 2 UF 166/07)
Kindesunterhalt und gedeckter Wohnbedarf
Leben die unterhaltsberechtigten Kinder in einem Eigenheim, für das der Unterhaltspflichtige sämtliche Kosten trägt, kann der sich nach Düsseldorfer (Berliner) Tabelle ergebene Unterhalt der Kinder angemessen herabgesetzt werden, da der Wohnbedarf der Kinder insoweit abgedeckt ist (BGH – 06.02.2002 – AZ: XII ZR 20/00).
Ausgeurteilt wurde dies zwar für ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung, dies dürfte aber auch Geltung haben, wenn der Pflichtige die Miete für die Wohnung oder das Haus bezahlt, in dem die Unterhaltsberechtigten leben (so auch: OLG Schleswig-Holstein – 04.06.1999 – 8 WF 15/99).
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Prämien zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens abzugsfähig (BGH – 27.05.2009 – XII ZR 111/08), da diese der Sicherung des Einkommens dienen.
Krankentagegeldversicherung
Die Prämien zur Krankentagegeldversicherung sind bei der Ermittlung des Einkommens zur Unterhaltsberechnung abzugsfähig (BGH – 27.05.2009 – XII ZR 111/08).
Hotline – Können wir Ihnen weiterhelfen?
Wenn Sie noch Fragen zur Verringerung des Unterhalts haben, bieten wir eine kostengünstige und schnelle Möglichkeit. Rufen Sie unsere Hotline an:
0900 – 11 22 11 40
Die Kosten belaufen sich auf 2,99 € / Minute aus dem Festnetz der deutschen Telekom, Anrufe aus dem Mobilfunknetz können deutlich teurer sein. Sie erreichen während der Bürozeiten unmittelbar einen unserer Rechtsanwälte. In der Regel können wir in wenigen Minuten Ihre Fragen zur Begrenzung des Unterhaltsanspruchs abklären.
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