Kündigung und Kündigungsschutz
Was ist bei Kündigungen, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet ?
Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz auf das konkrete Arbeitsverhältnis des gekündigten Arbeitnehmers keine Anwendung findet, ist der Arbeitnehmer nicht ganz schutzlos.
Zwar sind keine personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe zur Kündigung notwendig, jedoch sind die Arbeitnehmer, die den allgemeinen Kündigungsschutz nicht genießen, nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zumindest vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen geschützt. Insbesondere darf eine Kündigung nicht auf diskriminierenden Gründen beruhen. Soweit unter mehreren Arbeitnehmern, die bei einer Kündigung in Betracht zu ziehen sind, eine Auswahl zu treffen ist, gebietet der verfassungsrechtliche Schutz des Arbeitsplatzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ein gewisses Maß an sozialer Rücksichtnahme (BVerfG, Beschluß vom 27.01.1998, 1 BvL 22/93).