Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten unsere Mandanten seit 2006 in Krefeld und Umgebung auf dem Gebiet des Familienrechts. Als Fachanwälte für Familienrecht sind wir Ihre spezialisierten Ansprechpartner in allen Fragen von Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Zugewinnausgleich oder Unterhalt.
Das Familienrecht
Die oben schon genannten Themen Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Zugewinnausgleich oder Unterhalt sind der wesentliche Bestandteil des Familienrechts und unsere tägliche Praxis. Als Rechtsanwälte für Familienrecht ist es unsere Aufgabe, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Themen zu erkennen und zum richtigen Zeitpunkt mit Ihnen zu besprechen.
Wir sind ausgezeichnet!
Seit 2020 zählt der stern unsere Familienrechtler zu den besten Kanzleien im Familienrecht in Deutschland. Auf diese Bestenliste haben es nach Angaben des stern nur solche Kanzleien geschafft, die überdurchschnittlich oft empfohlen wurden. Die Liste soll eine Orientierungshilfe geben, wo Mandanten hohe Kompetenz erwarten können. Wir freuen uns über diese Auszeichnung und nehmen Sie als Ansporn, weiterhin mit Leidenschaft und Augenmaß die Interessen unserer Mandanten zu vertreten.
Inhaltsverzeichnis
Trennung und Scheidung
Trennung und Scheidung sind für die meisten Menschen emotional erheblich belastende Ereignisse in ihrem Leben. Damit verbunden sind außerdem häufig existenzielle Fragen im Hinblick auf die finanziellen Folgen dieser Entscheidung. Wir kennen Ihre Fragen – und die Antworten des Gesetzes und der Gerichte in Krefeld und Umgebung. Dementsprechend können wir Sie in dieser schwierigen Phase optimal begleiten, damit Sie möglichst schnell einen Neuanfang starten können.
Bei den Familiengerichten in Krefeld und Umgebung kann ein Scheidungsantrag etwa zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Ob die frühestmögliche Einreichung des Scheidungsantrages in Ihrem Fall Sinn macht, werden wir mit Ihnen besprechen.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Wenn gemeinsame Kinder von der Trennung und Scheidung betroffen sind, bedarf es besonderer Anstrengungen, dass die Kinder so wenig als möglich unter den Folgen dieser Entscheidung leiden.
Der Gesetzgeber hat die grundsätzliche Entscheidung getroffen, dass das gemeinsame Sorgerecht der Eltern auch nach einer Trennung und Scheidung bestehen bleibt. Zudem hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, das Recht und die Pflicht zum Umgang mit diesem Kind. Dieses Umgangsrecht können die Eltern einvernehmlich regeln. Gelingt dies nicht, entscheidet ein Gericht.
Nur in Ausnahmefällen kann das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben werden. Erforderlich ist dann eine sogenannte doppelte Kindeswohlprüfung: zum einen muss die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts dem Kindeswohl entsprechen, zum anderen muss die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den den Antrag stellenden Elternteil dem Kindeswohl entsprechen.
Sollten die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sein, kann der Vater des Kindes das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Diesem Antrag gibt das Gericht statt, wenn die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
Unterhaltsfragen sind immer wieder eines der Hauptthemen im Familienrecht. Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt. Der Trennungsunterhalt wird ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet. Ansprüche auf nachehelichen Ehegattenunterhalt bestehen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ab Rechtskraft der Scheidung. Solche Ansprüche können – im Gegensatz zum Trennungsunterhalt – auch zeitlich befristet oder der Höhe nach begrenzt werden.
Der Kindesunterhalt richtet sich in den meisten Fällen nach der Düsseldorfer Tabelle. Das Einkommen der Eltern und das Alter der Kinder bestimmen die Höhe des Unterhalts. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Gewährung des sogenannten Naturalunterhalts. Der andere Elternteil leistet Barunterhalt