Scheidung online – Internetscheidung
Was bedeutet Scheidung online konkret?
Für wen eignet sich die Onlinescheidung eigentlich?
Kann Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung beantragt werden?
Wie läuft das Scheidungsverfahren nun ab?
Häufige Fragen und Antworten zur Scheidung per Internet
Kosten der Scheidung – jetzt direkt online berechnen
Selbstverständlich können Sie auch mit uns Ihre Scheidung online durchführen. Doch wir möchten von Anfang an zu den Kosten der Scheidung ein paar Dinge klarstellen, die wir auf Internet-Seiten von Kollegen gelesen haben und die bei juristischen Laien zu Missverständnissen führen könnten.
- Viele Kollegen versuchen den Eindruck zu erwecken, bei einer Internetscheidung könnten Sie Geld sparen. Dies ist falsch!
Jeder Rechtsanwalt in Deutschland ist bei gerichtlichen Verfahren – und dazu gehört auch das Scheidungsverfahren – an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG) gebunden. Und da steht exakt drin, welche Gebühren ein Rechtsanwalt bei einem bestimmten Streitwert (der vom Gericht anhand der zusammengerechneten Nettoeinkommen der Ehegatten errechnet wird) berechnen darf – aber auch muss! Diese Gebühren sind ganz und gar unabhängig davon, ob Sie Ihre Scheidung bei einem Kollegen online einleiten oder konventionell einen Rechtsanwalt in dessen Büro aufsuchen und ihn dann mit der Scheidung beauftragen. - Einige Kollegen versuchen den Eindruck zu erwecken, Sie würden bei einer Onlinescheidung Geld sparen, weil Sie nur einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten könnten Sie sich dann mit Ihrem Ehegatten teilen. Und warum soll das bei einer „normalen“ Scheidung nicht gehen? Natürlich können Sie auch bei einer „normalen“ Scheidung mit Ihrem Ehegatten eine entsprechende Vereinbarung treffen.
- Einige Kollegen versuchen den Eindruck zu erwecken, die Gerichte würden bei einer ‚Scheidung online‘ den Streitwert niedriger ansetzen, was zu einer Kostenersparnis führt. Auch dies ist schlicht und einfach falsch!
Richtig ist folgendes: Es gibt Gerichte, die bei einer so genannten einvernehmlichen Scheidung – also wenn beide Ehegatten geschieden werden wollen – den Streitwert um 25% niedriger ansetzen. Doch dies hängt nicht davon ab, ob Sie Ihre Scheidung über das Internet oder ganz normal eingeleitet haben – sondern eben ausschließlich davon, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt oder nicht.
Zusammengefasst: Die Scheidung online kostet an Gerichts- und Rechtsanwaltskosten immer das Gleiche wie ein normal eingeleitetes Scheidungsverfahren. Auch hier die Wahrheit zu sagen und Ihnen keine geschickt verpackten Scheinwahrheiten zu verkaufen, das gehört nach unserer Auffassung zu den Grundlagen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
Unsere Garantie
Wir regen bereits im Scheidungsantrag an, dass das Gericht im Hinblick auf die einvernehmliche Scheidung den Streitwert entsprechend absenkt. So ist für Sie sichergestellt, dass bei uns nur die geringstmöglichen Kosten entstehen.
Fragen?
Wenn Sie irgendwelche Fragen zu der per Internet eingeleiteten Scheidung online haben, scheuen Sie bitte nicht, uns anzurufen. Sie erreichen uns zu den üblichen Bürozeiten unter der Rufnummer:
02151/566040
Jochem Schausten Fachanwalt für Familienrecht |
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