Wie läuft die Scheidung online nun ab?
Schritt 1: Sie beauftragen uns
Sie füllen unser Formular Scheidungsantrag online aus und senden es per Internet an uns. Sofort erhalten Sie von uns sofort eine – automatisierte – E-Mail, die Ihnen bestätigt, dass Ihr Formular bei uns angekommen ist. Innerhalb von 24 Stunden (werktags) wird sich einer unserer Rechtsanwälte Ihre Informationen anschauen und Ihnen die Mandatsübernahme per E-Mail bestätigen.
Sie schicken uns die erforderlichen Unterlagen (beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde / ggfs. Geburtsurkunden der Kinder / ggfs. Scheidungsfolgenvereinbarung) per Post Wenn alle Informationen vorliegen, erhalten Sie von uns den Entwurf des Scheidungsantrages, den wir nach Ihrer Zustimmung bei dem zuständigen Gericht einreichen. Außerdem erhalten Sie von uns – wenn Sie nicht Prozesskostenhilfe beantragt haben – eine Kostenschätzung, damit Sie sich auf die voraussichtlich entstehenden Kosten einstellen können. Nutzen Sie unseren Online-Kostenrechner, um die Kosten der Scheidung direkt online zu ermitteln.
Schritt 2: Das Gericht leitet das Scheidungsverfahren ein
Das Gericht leitet das Scheidungsverfahren ein, Sie werden darüber von uns informiert. Gleichzeitig leitet das Gericht das Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs ein. Sie erhalten von uns die notwendigen Formulare, die von Ihnen ausgefüllt werden müssen. Ihr Ehegatte erhält die Unterlagen direkt vom Gericht. Ihre Formulare schicken Sie uns zurück, wir leiten diese an das Gericht weiter.
Sollten Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein und bisher keinen Kontenklärungsantrag gestellt haben, sollten Sie dies jetzt tun. Dies muss nämlich in dem Versorgungsausgleichsverfahren sowieso erfolgen; wenn Sie den Kontenklärungsantrag bereits jetzt stellen, sparen Sie Zeit.
Schritt 3: Einholung von Auskünften der Rentenversicherer
Das Gericht holt bei allen Trägern der Altersvorsorge (gesetzliche und private Rentenversicherer, betriebliche Altersvorsorge, etc.), die Sie und Ihr Ehegatte angegeben haben, Auskünfte über die erworbenen Anwartschaften ein. Sobald das Gericht uns diese Auskünfte übersendet, erhalten Sie davon Abschriften. Wenn Sie den Versorgungsausgleich wirksam ausgeschlossen haben, gilt dies natürlich nicht.
Schritt 4: Scheidungstermin vor dem Gericht
Wenn alle Auskünfte der Träger der Altersvorsorge vorliegen, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin, zu dem Sie, Ihr Ehegatte und natürlich einer unserer Rechtsanwälte erscheinen müssen. In dem Termin befragt das Gericht Sie und Ihren Ehegatten, seit wann Sie getrennt leben und ob Sie sich eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft vorstellen können.
Außerdem bespricht das Gericht die Durchführung des Versorgungsausgleichs mit Ihnen und Ihrem Ehegatten (sofern dieser nicht wirksam ausgeschlossen wurde).
Schritt 5: Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Das Gericht verkündet entweder direkt in der Verhandlung oder kurz darauf das Scheidungsurteil und führt gegebenenfalls den Versorgungsausgleich durch. Einen Monat nachdem uns und Ihrem Ehegatten das Urteil zugestellt wurde, wird das Scheidungsurteil dann rechtskräftig.
Scheidung online
Was bedeutet Scheidung online konkret?
Für wen eignet sich Scheidung online eigentlich?
Kann Prozesskostenhilfe beantragt werden?
Wie läuft die Scheidung online nun ab?
Häufige Fragen und Antworten zu Scheidung online