Scheidungskosten berechnen – Ihr Online-Scheidungskostenrechner
Was kostet eine Scheidung?
Diese Frage stellen sich fast alle Paare, die sich trennen wollen. Mit unserem Scheidungskostenrechner können Sie die voraussichtlichen Kosten einer Scheidung einfach online berechnen – kostenlos, unverbindlich und anonym.
Die tatsächlichen Scheidungskosten hängen von mehreren Faktoren ab: Einkommen, Vermögen, Kinder oder Versorgungsausgleich. Im Folgenden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie sich die Kosten zusammensetzen und worauf Sie achten sollten.
Dass Sie dabei auf höchste Qualität vertrauen können, bestätigen unabhängige Rankings: Die Zeitschrift stern führt unsere Kanzlei seit 2020 regelmäßig als eine der besten Kanzleien für Familienrecht in Deutschland. Zudem wird Rechtsanwalt Jochem Schausten seit 2013 Jahr für Jahr vom Magazin Focus als Top-Anwalt für Familienrecht ausgezeichnet – und das ununterbrochen.
So berechnen sich die Scheidungskosten
Die Kosten einer Scheidung – gemeint sind die Kosten des gerichtlichen Scheidungsverfahrens – richten sich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten. Grundlage ist der sogenannte Streitwert.
Wenn Sie die Scheidungskosten berechnen wollen, nutzen Sie weiter unten unseren Scheidungskostenrechner. Damit das Ergebnis möglichst genau ist, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Nettoeinkommen – wichtigste Grundlage
Bei der Ermittlung des Streitwerts wird auf die Nettoeinkünfte der Ehegatten bei Einreichung des Scheidungsantrags abgestellt. Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen wird mit 3 multipliziert.
👉 Gerichte verlangen dafür in der Regel keine Verdienstbescheinigungen – es gelten Ihre Angaben.
Beispiel:
Herr Müller hat ein Nettoeinkommen von 2.000 €, seine Frau verdient 1.000 €. Zusammen ergibt das 3.000 €. Multipliziert mit 3 = 9.000 € Streitwert.
Kindergeld, Erziehungs- und Elterngeld
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Kindergeld: Erhöht bei dem Elternteil, der es bezieht, das Einkommen.
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Erziehungs-/Elterngeld: Wird einkommenserhöhend berücksichtigt.
Sozialhilfe oder Bürgergeld (Hartz IV)
Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Bürgergeld sind bei der Streitwertfestsetzung nicht zu berücksichtigen.
👉 Einfach im Rechner beim betroffenen Ehegatten das Einkommen auf 0 € setzen.
Vermögen
Vermögen kann den Streitwert erhöhen. Praktisch fragen Gerichte aber oft nicht nach, sodass es in vielen Verfahren unberücksichtigt bleibt.
Grundregel: Von dem vorhandenen Vermögen (Aktiva minus Verbindlichkeiten) werden 5 % berücksichtigt. Manche Gerichte gewähren Freibeträge:
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60.000 € je Ehegatte
Beispiel:
Die Müllers haben ein Wertpapierdepot mit 150.000 €. Freibetrag zusammen 120.000 € → 30.000 € bleiben. 5 % davon = 1.500 € streitwerterhöhend.
Verbindlichkeiten
Die meisten Gerichte berücksichtigen Kreditraten (Zins & Tilgung) nicht einkommensmindernd.
Kinder
Unterhaltsbedürftige Kinder können den Streitwert senken. Die meisten Gerichte ziehen vom Nettoeinkommen 250 € pro Kind ab.
Einvernehmliche Scheidung
In seltenen Fällen gewähren Gerichte einen Abschlag auf den Streitwert, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Der Abschlag liegt bei etwa 25 %.
👉 Im Scheidungskostenrechner können Sie dies über die Funktion „Absenkung um 25 %“ einstellen.
Versorgungsausgleich
Zusätzlich zum Scheidungsverfahren wird der Versorgungsausgleich durchgeführt – es sei denn, er wurde wirksam ausgeschlossen.
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Mindestwert: 1.000 €
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Erhöhung: Für jedes Anrecht +10 % des dreifachen Nettoeinkommens der Ehegatten
Beispiel:
Monatliches Nettoeinkommen: 3.000 € → 9.000 € × 10 % = 900 € pro Anrecht.
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2 Anrechte (gesetzliche Rente) → 1.800 €
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2 betriebliche Anrechte → 3.600 €
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1 weiteres Anrecht → 4.500 €
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Gerichtskosten und Anwaltsgebühren
Wenn der Streitwert feststeht, errechnen sich daraus:
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Gerichtskosten nach § 28 FamGKG
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Anwaltskosten nach § 13 RVG
Mit Einreichung des Scheidungsantrags fallen zwei Gerichtsgebühren an, außer es wird Verfahrenskostenhilfe beantragt.
Beim Anwalt entstehen:
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1,3 Verfahrensgebühr
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1,2 Terminsgebühr
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Auslagenpauschale
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gesetzliche Mehrwertsteuer
👉 Diese Posten sind in unserem Scheidungskostenrechner natürlich berücksichtigt.
Fazit – was unser Scheidungskostenrechner Ihnen bietet
Mit unserem Scheidungskostenrechner online können Sie die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung schnell und unverbindlich berechnen.
Bitte beachten Sie: Der Rechner bietet eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle anwaltliche Beratung. In vielen Fällen können wir für Mandanten prüfen, ob Kosten gesenkt, Verfahrenskostenhilfe beantragt oder Gebühren reduziert werden können.
Der Online-Scheidungskostenrechner:
Ihr nächster Schritt:
Nutzen Sie unseren Scheidungskostenrechner als ersten Überblick – und lassen Sie sich anschließend von unseren Fachanwälten persönlich beraten.
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📞 Krefeld: 02151 / 566040
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📞 Düsseldorf: 0211 / 88242436
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💻 Oder starten Sie Ihre Scheidung Online bequem von zu Hause aus – schnell, sicher und diskret.
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