Eheliches Güterrecht
Das eheliche Güterrecht regelt, welchem Ehegatten welches Vermögen während der Ehe und nach einer Beendigung der Ehe gehört. Denn entgegen den Erwartungen vieler Eheleute gehört das Vermögen nicht immer beiden gemeinsam – dies ist sogar eher die Ausnahme.
Die meisten Ehegatten leben in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Ehescheidung ist in diesen Fällen der sogenannte Zugewinnausgleich durchzuführen, was dabei zu beachten ist, haben wir in dem Artikel Zugewinnausgleich zusammengefasst.
Neben dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es auch noch den Güterstand der Gütertrennung und den Güterstand der Gütergemeinschaft.
Darüber hinaus haben die Ehegatten die Möglichkeit, ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse durch einen Ehevertrag zu regeln.