Häufige Fragen und Antworten zu Scheidung online
Kann ich Scheidung online auch in Anspruch nehmen, wenn mein Ehegatte bereits einen Rechtsanwalt beauftragt hat?
Selbstverständlich können Sie sich in einem Scheidungsverfahren selbst durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, auch wenn Ihr Ehegatte bereits anwaltlich vertreten ist. Dies macht beispielsweise Sinn, wenn Sie verhindern wollen, dass Ihr Ehegatte den Scheidungsantrag wieder zurücknimmt, weil er sich davon Vorteile beim Zugewinnausgleich oder beim Versorgungsausgleich verspricht.
Vertreten Sie mich bundesweit?
Ja, wir vertreten Sie in Scheidungsverfahren bundesweit. Ohne dass Ihnen daraus Mehrkosten entstehen.
Vertreten Sie mich auch in anderen Verfahren, beispielsweise wenn es um Unterhalt geht?
Ja, wir vertreten Sie in allen familienrechtlichen Verfahren bundesweit, auch wenn es sich um Unterhaltsverfahren, Zugewinnausgleichsverfahren oder Sorge- und Umgangsrechtsverfahren handelt. Je nach Einzelfall fallen dann gesonderte Kosten für die Terminswahrnehmung an. Darüber reden wir aber mit Ihnen vor der Mandatsannahme, damit Sie immer eine Vorstellung über die auf Sie zukommenden Kosten haben.
Wann muss ich zum ersten Mal etwas bezahlen?
Wenn wir den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen, setzt das Gericht einen Streitwert fest, nach dem sich dann der Gerichtskostenvorschuss berechnet (Scheidungskosten online berechnen). Wenn das Gericht den Streitwert festgesetzt hat, erhalten Sie von uns eine Mitteilung über die voraussichtlich im Verlaufe des Verfahrens anfallenden Kosten. Hiervon erbitten wir die Hälfte als Vorschuss, der Rest wird nach Abschluss des Verfahrens berechnet.
Beantragen Sie auch Prozesskostenhilfe für mich?
Ja! Für weitere Informationen klicken Sie hier: Prozesskostenhilfe für Ehescheidung?
Andere Rechtsanwälte bieten einen Festpreis für die Scheidung – geht das bei Ihnen auch?
Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen – Festpreise für Scheidungsverfahren dürfen aus rechtlichen Gründen niemals geringer sein als die Gebühren, die Sie bei uns bezahlen würden. Der Gesetzgeber will keinen Preiswettbewerb unter Rechtsanwälten in gerichtlichen Verfahren – deshalb müssen alle Rechtsanwälte Ihnen mindestens diese gesetzlichen Gebühren berechnen. Daraus folgt: Festpreise sind regelmäßig höher als die gesetzlichen Gebühren. Nutzen Sie unseren Online-Kostenrechner, um die Kosten der Scheidung direkt online zu ermitteln.
Kann die gesamte Korrespondenz per E-Mail erfolgen?
Jein – gewisse Unterlagen müssen Sie uns per Post zuschicken: Dazu gehören beispielsweise die Heiratsurkunde und die Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs oder zur Beantragung von Prozesskostenhilfe. Wir können Ihnen aber sämtliche Korrespondenz (Formulare, Beschlüsse des Gerichts, Auskünfte der Rentenversicherer, Schriftsätze der Gegenseite, etc.) als PDF-Dokumente per E-Mail zukommen lassen.
Ich habe Fragen, die hier nicht beantwortet werden?
Kein Problem, schicken Sie uns eine E-Mail an: scheidung.online@asp-rechtsanwaelte.de oder rufen Sie uns an: 02151/566040. Sie erreichen uns von Montags bis Freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und Montags, Dienstags und Donnerstags auch von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Telefontermine außerhalb dieser Uhrzeiten können Sie mit unserem Sekretariat vereinbaren.
Scheidung online
Was bedeutet Scheidung online konkret?
Für wen eignet sich Scheidung online eigentlich?
Kann Prozesskostenhilfe beantragt werden?
Wie läuft die Scheidung online nun ab?
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