Der Unterhalt – Ein Überblick
Mit diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über das weite Thema Unterhalt. Wir verweisen an verschiedenen Stellen auf vertiefende Ausführungen zu den einzelnen Unterhaltsarten wie beispielsweise Trennungs- oder Kindesunterhalt. So erhalten Sie Gelegenheit, die Themen zu vertiefen, die Sie besonders interessieren.
Inhaltsverzeichnis
Einkommensermittlung
Vor jeder Unterhaltsberechnung steht die Einkommensermittlung. Ich pflege immer zu sagen: „Die richtige Einkommensermittlung ist die Kunst des Familienanwalts; die Unterhaltsberechnung selbst ist Mathematik“.
Allgemeine Hinweise zur Einkommensermittlung finden Sie in unseren Beiträgen zu den einzelnen Unterhaltsarten. Besonderheiten ergeben sich bei der Einkommensermittlung von Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern; diese haben wir indem verlinkten Beitrag zusammengefasst. Häufig ist als Besonderheit bei der Einkommensermittlung auch ein sogenannter Wohnwert zu berücksichtigen. Dies ist dann der Fall, wenn einer der Beteiligten in einer in seinem Alleineigentum oder Miteigentum stehenden Immobilie lebt. Die Besonderheiten haben wir in dem Beitrag: „Der Wohnvorteil im Unterhalt“ dargestellt.
Unterhaltsarten
Unterhaltsverpflichtungen resultieren entweder aus einer bestehenden Verwandtschaft oder aus einer bestehenden oder gescheiterten Ehe. So sind beispielsweise Eltern gegenüber ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, andererseits aber auch die Kinder gegenüber den Eltern (so genannter Elternunterhalt) – und sogar Großeltern können gegenüber ihren Enkeln und umgekehrt unterhaltspflichtig sein.
Kindesunterhalt
Mehr Informationen zum Thema Kindesunterhalt finden Sie hier: Kindesunterhalt berechnen
Im Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt steht die sogenannte Düseldorfer Tabelle. Dabei handelt es sich um ein Hilfsmittel, welches die Gerichte nutzen, um die Höhe des Kindesunterhalts zu ermitteln.
Mehr Informationen zur Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier: Düsseldorfer Tabelle – Unterhalt für Kinder
Ehegattenunterhalt
Zwischen Ehegatten können Ansprüche auf Trennungsunterhalt oder – nach der Scheidung – nachehelichen Ehegattenunterhalt bestehen. Beim nachehelichen Unterhalt wird zwischen verschiedenen Unterhaltsansprüchen, wie beispielsweise dem Betreuungsunterhalt, dem Altersunterhalt, dem Krankheitsunterhalt oder dem Aufstockungsunterhalt unterschieden. Vertiefende Informationen zu beiden Thmen finden Sie unter den oben stehenden Links.
Weitere Unterhaltsansprüche
Darüber hinaus können auch Mütter oder Väter, die nichtehelich geborene Kinder betreuen, einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil des Kindes haben. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag: Unterhaltsansprüche nichtehelicher Mütter und Väter
Dreistufige Berechnung des Unterhalts
In allen Fällen, in denen Unterhalt geschuldet wird, erfolgt die Unterhaltsberechnung in drei Schritten:
Zuerst wird der Bedarf des jeweiligen Unterhaltsberechtigten ermittelt. Dieser ist von Unterhaltsanspruch zu Unterhaltsanspruch verschieden.
Anschließend wird im Rahmen der Prüfung der Bedürftigkeit ermittelte, inwieweit der berechtigte seinen Unterhaltsbedarf durch eigene Einkünfte oder Vermögen selbst decken kann.
Im letzten Schritt wird überprüft, ob der Unterhaltsverpflichtete überhaupt in der Lage ist, mit seinen eigenen Einkünften die Unterhaltsansprüche zu befriedigen (so genannte Leistungsfähigkeit); denn in jedem Fall muss dem Unterhaltsschuldner sein Selbstbehalt verbleiben, dessen Höhe wiederum von dem jeweiligen Unterhaltsanspruch abhängt.
Unterschiede bei dem Bedarf
Die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs erfolgt immer abhängig von dem jeweiligen Unterhaltsanspruch, so richtet sich der Bedarf beim
- Kindesunterhalt grundsätzlich nach der Lebensstellung der Eltern,
- Trennungsunterhalt und beim nachehelichen Unterhalt in der Regel nach den ehelichen Lebensverhältnissen,
- Unterhaltsanspruch nichtehelicher Elternteile nach den bis zur Geburt erzielten Einkünften, etc.
Nähere Einzelheiten zu der jeweiligen Bedarfsermittlung finden Sie in den Beiträgen zu den einzelnen Unterhaltsanspüchen.
Verwirkung von Unterhalt
Bei der Prüfung des Unterhalts ist auch zu berücksichtigen, dass ein Unterhaltsanspruch möglicherweise verwirkt sein könnte oder der Höhe nach zu begrenzen bzw. zeitlich zu befristen ist. Welche Verwirkungsgründe beim Ehegattenunterhalt zu beachten sind, zeigt unser Beitrag Verwirkung von Ehegattenunterhalt auf.
Begrenzung und Befristung von nachehelichem Unterhalt
Nachehelicher Ehegattenunterhalt kann außerdem der Höhe nach begrenzt oder zeitlich befristet werden. Ob dies in Betracht kommt, hängt wesentlich davon ab, ob der Unterhaltsberechtigte einen ehebedingten Nachteil erlitten hat. Was das ist und was bei der Begrenzung und Befristung zu beachten ist, finden Sie in unserem Beitrag: Begrenzung und Befristung von nachehelichem Unterhalt.
Regelungen zum Unterhalt im Ehevertrag
Regelungen zum Unterhalt finden sich häufig auch in einem Ehevertrag, den die Ehegatten vor oder während der Ehe abgeschlossen haben. Diese beziehen sich in der Regel nur auf den nachehelichen Unterhalt. Die Bandbreite der denkbaren Regelungen ist groß: vom vollständigen Ausschluss des nachehelichen Unterhalt über Regelungen zur Höhe oder Dauer des Unterhaltsanspruchs bis hin zu – seltenen – Regelungen, die gesetzliche Ansprüche sogar erweitern.
Aktuelles zum Thema Unterhalt
In unserem Blog finden Sie aktuelle Entscheidungen verschiedener Gerichte oder andere Neuigkeiten rund um das Thema Unterhalt: Aktuelles zum Unterhalt
Hotline Unterhalt
Wenn Sie sich informieren möchten, wie wir Ihre Unterhaltspflicht einschätzen, bieten wir eine kostengünstige und schnelle Möglichkeit. Rufen Sie unsere Hotline an:
0900 – 11 22 11 40
Die Kosten belaufen sich auf 2,99 € / Minute aus dem Festnetz der deutschen Telekom, Anrufe aus dem Mobilfunknetz können deutlich teurer sein. Sie erreichen unmittelbar einen unserer Rechtsanwälte. In der Regel können wir in wenigen Minuten Ihre Fragen zum Thema Unterhalt abklären.