Der Unterhalt – Ein Überblick
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Unterhaltsverpflichtungen resultieren entweder aus einer bestehenden Verwandtschaft oder aus einer bestehenden oder gescheiterten Ehe. So sind beispielsweise Eltern gegenüber ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, andererseits aber auch die Kinder gegenüber den Eltern (so genannter Elternunterhalt) – und sogar Großeltern können gegenüber ihren Enkeln und umgekehrt unterhaltspflichtig sein. Zwischen Ehegatten können Ansprüche auf Trennungsunterhalt oder – nach der Scheidung – nachehelichen Ehegattenunterhalt bestehen. Beim nachehelichen Unterhalt wird zwischen verschiedenen Unterhaltsansprüchen, wie beispielsweise dem Betreuungsunterhalt, dem Altersunterhalt, dem Krankheitsunterhalt oder dem Aufstockungsunterhalt unterschieden.
Darüber hinaus können auch Mütter oder Väter, die nichtehelich geborene Kinder betreuen, einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil des Kindes haben.
In allen Fällen, in denen Unterhalt geschuldet wird, erfolgt die Unterhaltsberechnung in drei Schritten: Zuerst wird der Bedarf des jeweiligen Unterhaltsberechtigten ermittelt, anschließend wird im Rahmen der Prüfung der Bedürftigkeit ermittelte, inwieweit der berechtigte seinen Unterhaltsbedarf durch eigene Einkünfte oder Vermögen selbst decken kann. Im letzten Schritt wird überprüft, ob der Unterhaltsverpflichtete überhaupt in der Lage ist, mit seinen eigenen Einkünften die Unterhaltsansprüche zu befriedigen (so genannte Leistungsfähigkeit); denn in jedem Fall muss dem Unterhaltsschuldner sein Selbstbehalt verbleiben, dessen Höhe wiederum von dem jeweiligen Unterhaltsanspruch abhängt.
Die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs erfolgt immer abhängig von dem jeweiligen Unterhaltsanspruch, so richtet sich der Bedarf beim Kindesunterhalt grundsätzlich nach der Lebensstellung der Eltern, beim Trennungsunterhalt und beim nachehelichen Unterhalt in der Regel nach den ehelichen Lebensverhältnissen, beim Unterhaltsanspruch nichtehelicher Elternteile nach den bis zur Geburt erzielten Einkünften, etc. Nähere Einzelheiten zu der jeweiligen Bedarfsermittlung finden Sie auf den Folgeseiten.
Bei der Prüfung des Unterhalts ist auch zu berücksichtigen, dass ein Unterhaltsanspruch möglicherweise verwirkt sein könnte oder der Höhe nach zu begrenzen bzw. zeitlich zu befristen ist.
Mehr Einzelheiten zu den verschiedenen Ansprüchen auf Unterhalt finden Sie auf den nachfolgenden Seiten:
- Unterhaltsberechnung
- Ehegattenunterhalt
- Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- Unterhalt für die nichteheliche Mutter
- Düsseldorfer Tabelle
Hotline Unterhalt
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