In einer wegweisenden Entscheidung vom 27.09.2019 hat der Bundesgerichtshof (BGH) wichtige Leitlinien zur Anordnung eines Wechselmodells im Umgangsrecht festgelegt. Diese Entscheidung beeinflusst die Regelungen für getrennt lebende Eltern und hat Auswirkungen auf das Wohl der betroffenen Kinder.
Was ist ein Wechselmodell?
Das Wechselmodell, auch Doppelresidenz genannt, bedeutet, dass sich die Kinder nach der Trennung oder Scheidung der Eltern abwechselnd bei beiden Elternteilen aufhalten. Es geht über den üblichen Umgang hinaus und beinhaltet eine gleichberechtigte Betreuung durch beide Eltern.
Die Entscheidung des BGH im Überblick
Der BGH betont, dass die Entscheidung über ein Wechselmodell stets im Interesse des Kindeswohls getroffen werden sollte. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine entscheidende Rolle:
- Erziehungseignung der Eltern: Die Eltern sollten in der Lage sein, die Bedürfnisse und die Entwicklung des Kindes zu fördern, ohne dabei eigene Interessen in den Vordergrund zu stellen.
- Bindungen des Kindes: Die Bindung zu beiden Elternteilen ist ein wichtiger Gesichtspunkt. Es ist entscheidend, dass das Kind eine tragfähige Beziehung zu beiden Elternteilen hat.
- Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern: Das Wechselmodell erfordert eine enge Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Eltern. Sie müssen in der Lage sein, Konflikte zu vermeiden und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen.
- Kindeswillen: Der Wille des Kindes wird berücksichtigt, insbesondere bei älteren Kindern. Jedoch darf dieser Wille nicht von einem Elternteil beeinflusst sein und muss im Einklang mit dem Kindeswohl stehen.
- Loyalität gegenüber beiden Elternteilen: Beide Elternteile sollten loyal zueinander und zum Wohl des Kindes handeln. Es ist problematisch, wenn ein Elternteil das Kind in einen „Koalitionsdruck“ setzt.
Wann kann ein Wechselmodell angeordnet werden?
Ein Wechselmodell kann angeordnet werden, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht. Dabei ist zu beachten, dass nicht jedes Kind und nicht jede Elternkonstellation für ein Wechselmodell geeignet ist. Die individuellen Umstände müssen sorgfältig geprüft werden.
Die Bedeutung der Entscheidung
Die Entscheidung des BGH hat klargestellt, dass ein Wechselmodell nicht automatisch mit der gerichtlichen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts verbunden ist. Es ist eine eigenständige Entscheidung, die im Interesse des Kindeswohls getroffen werden muss.
Fazit
Die Entscheidung des BGH vom 27.09.2019 hat wichtige Maßstäbe für die Anordnung eines Wechselmodells im Umgangsrecht gesetzt. Sie betont die Bedeutung des Kindeswohls, der Erziehungseignung der Eltern und der Kooperationsfähigkeit der Eltern. Ein Wechselmodell kann eine gute Lösung sein, wenn die Voraussetzungen stimmen. Es ist jedoch nicht für jede Familie die richtige Wahl.
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