Scheidung ohne Anwalt – geht das?
Immer wieder wird uns die Frage gestellt, ob eine Scheidung ohne Anwalt durchgeführt werden kann. Dazu eine typische Juristenantwort: Das kommt drauf an!
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass in einem Scheidungsverfahren mindestens einer der Ehegatten durch einen Anwalt vertreten sein muss – aber eben auch nur ein Ehegatte. Daraus folgt: Der andere Ehegatte kann seine Scheidung ohne Anwalt, nämlich persönlich, betreiben. Wie jede Münze hat auch diese Vorgehensweise zwei Seiten: Einerseits muss dieser Ehegatte keinen Anwalt bezahlen – andererseits hat er aber auch nur begrenzte Einflussmöglichkeiten auf das Scheidungsverfahren. So kann dieser Ehegatte insbesondere nicht verhindern, dass der anwaltlich vertretene Ehegatte aus taktischen Gründen den Scheidungsantrag noch einmal zurücknimmt, weil dies für den anwaltlich vertretenen Ehegatten beispielsweise im Zugewinnausgleich oder im Versorgungsausgleich günstiger ist.
Dennoch ergeben sich natürlich immer wieder Situationen, in denen solche Erwägungen in den Hintergrund treten – insbesondere wenn beide Ehegatten eine einvernehmliche Scheidung wollen. In jedem Fall sollte jeder Ehegatte sich im Zuge einer Trennung und Scheidung mindestens einmal anwaltlich hinsichtlich aller Fragen aus dem Familienrecht beraten lassen – und dann auf Basis dieser Beratung seine Entscheidung treffen, ob er seine Scheidung ohne Anwalt selbst betreiben möchte.
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