Gemeinsames Sorgerecht für Väter nichtehelicher Kinder
Inhalt:
- Was sagt das Bundesverfassungsgericht genau zum gemeinsamen Sorgerecht?
- Welche Väter können aus der Entscheidung über die gemeinsame elterliche Sorge Rechte herleiten?
- Was sind die Voraussetzungen für die gemeinsame elterliche Sorge?
- Wie können Väter gemeinsames Sorgerecht beantragen?
- Hotline zur Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts
Was sagt das Bundesverfassungsgericht genau zum gemeinsamen Sorgerecht?
Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass ab sofort jeder Elternteil bei Gericht einen Antrag stellen kann, um die gemeinsame (oder sogar die alleinige) elterliche Sorge für ein nicht-eheliches Kind zu erhalten. Das Gericht hat dem Antrag stattzugeben, wenn das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht. Nach der alten Rechtslage konnte die gemeinsame elterliche Sorge immer nur mit Zustimmung der Kindesmutter begründet werden.
Welche Väter können aus der Entscheidung über die gemeinsame elterliche Sorge Rechte herleiten?
Alle nichtverheirateten Väter von minderjährigen, unehelichen Kindern, die bisher nicht gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht für gemeinsame Kinder ausüben. Dabei ist es egal, wann das Kind geboren wurde, ob der Vater und die Mutter jemals zusammengelebt haben oder noch zusammenleben oder ob die Eltern getrennt sind.
Was sind die Voraussetzungen für die gemeinsame elterliche Sorge?
Das gemeinsame Sorgerecht muss dem Kindeswohl entsprechen. Dies ist immer im Einzelfall zu prüfen. Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben dürfte aber davon auszugehen sein, dass die gemeinsame elterliche Sorge den Regelfall darstellen sollte – und das Gericht es entsprechend begründen muss, wenn es ausnahmsweise von dem Regelfall abweichend einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge zusprechen oder belassen will.
Wie können Väter gemeinsames Sorgerecht beantragen?
Väter, die das gemeinsame Sorgerecht anstreben, sollten die Kindesmutter auffordern, die weiterhin mögliche Sorgerechtserklärung i. S. des § 1626a Nr. 1 BGB beurkunden zu lassen. Verweigert die Kindesmutter die Beurkundung dieser Sorgerechtserklärung, kann bei dem Familiengericht ein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gestellt werden. Das Gericht überprüft dann, ob die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl entspricht. Ist das der Fall, wird das Gericht das gemeinsame Sorgerecht für das uneheliche Kind festlegen. Für einen solchen Antrag bei Gericht besteht in erster Instanz vor dem Familiengericht kein Anwaltszwang – es ist aber sicher sinnvoller, sich bei der Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Hotline Beantragung Gemeinsames Sorgerecht
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09005-909 130 034
Die Kosten belaufen sich auf 2,99 € aus dem Festnetz der deutschen Telekom, Anrufe aus dem Mobilfunknetz können deutlich teurer sein. Sie erreichen unmittelbar einen unserer Rechtsanwälte, andernfalls hinterlassen Sie Ihre Rufnummer, wir werden Sie dann zurückrufen. In der Regel können wir in wenigen Minuten Ihre Fragen zum gemeinsamen Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern abklären.