Düsseldorfer Tabelle – Unterhalt für Kinder
Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Hilfsmittel, um Kindesunterhalt zu berechnen. Sie gilt für eheliche und nichteheliche sowie für minderjährige und volljährige Kinder.
Aus der Tabelle ergibt sich die Höhe des Kindesunterhalt. Die Höhe ist abhängig vom Alter der Kinder und dem Einkommen desjenigen, der den Unterhalt zahlen soll. In der Düsseldorfer Tabelle ist außerdem geregelt, wieviel Geld dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss, wenn er Unterhalt zahlt (Selbstbehalt).
Die Tabelle basiert auf einer Verordnung, die den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder nach § 1612a Absatz 1 BGB festlegt. Familienrichter einiger Oberlandesgerichte und die Mitglieder der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages setzen die genauen Bedarfsbeträge und die Selbstbehalte fest.
Dieser Artikel gibt Ihnen grundlegende Informationen zur Handhabung der Düsseldorfer Tabelle. Und hier finden Sie unsere Erläuterungen zu den aktuellen Bedarfssätzen und Selbstbehalten der aktuellen Düsseldorfer Tabelle gegenüber dem Vorjahr: Düsseldorfer Tabelle 2025
Inhaltsverzeichnis
Änderungen der Düsseldorfer Tabelle ab 2022
Die Tabelle ist ab 2022 in insgesamt 15 Einkommensgruppen und vier Altersstufen eingeteilt. Bis ins Jahr 2021 wies die Düsseldorfer Tabelle nur 10 Einkommensgruppen auf und endete bei 5500 €. Die Erweiterung beruht auf einem Beschluss des BGB aus September 2020. Bis zu diesem Beschluss hatte der BGH eine über die höchste Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle hinausgehende Fortschreibung der Tabellenwerte nicht für sachgerecht gehalten und bei hohen Einkommen stattdessen grundsätzlich eine konkrete Bedarfsermittlung verlangt. Mit dem Beschluss vom September 2020 regte der BGH dann an, die Düsseldorfer Tabelle bis zu Einkünften von 11.000 € fortzuschreiben.
Struktur der Düsseldorfer Tabelle
Die unterste Einkommensgruppe reicht bis zu einem Einkommen in Höhe von 2100 Euro, die höchste Einkommensgruppe beginnt bei 9701 Euro und endet inzwischen bei 11.200 Euro. Die Altersstufen staffeln sich wie folgt:
- 0-5 Jahre
- 6-11 Jahre
- 12-17 Jahre
- ab 18 Jahre.
Die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass an zwei Personen Unterhalt zu zahlen ist. Existieren mehr Berechtigte, ist der Unterhaltsbedarf aus der niedrigeren Einkommensgruppe zu entnehmen – andersrum gilt: Bei mehr als zwei Berechtigten, ist der Unterhaltsbedarf aus der nächsthöheren Einkommensgruppe zu entnehmen. Hat der Vater beispielsweise zwei Kinder und eine Ehefrau, denen Unterhalt zusteht, so haben wir drei Unterhaltsberechtigte, es geht eine Einkommensgruppe runter. Andersherum gilt: Hat nur ein Kind Anspruch auf Unterhalt, geht es eine Einkommensgruppe hoch.
Von dem sich aus der Tabelle ergebenden Betrag ist das hälftige Kindergeld für das jeweilige minderjährige Kind in Abzug zu bringen: Dies gilt, wenn der das Kind betreuenden Elternteil das staatliche Kindergeld bezieht. Erhält der zahlungspflichtige Elternteil das staatliche Kindergeld, muss er die Hälfte davon zusätzlich zu dem sich aus der Tabelle ergebenden Betrag überweisen. Bei volljährigen Kindern ist das gesamte Kindergeld von dem Bedarfsbetrag in Abzug zu bringen.
Warum wird die Hälfte vom Kindergeld abgezogen?
Das Kindergeld soll nach dem Willen des Gesetzgebers beide Elternteile entlasten. Deshalb erfolgt bei minderjährigen Kindern eine hälftige Anrechnung auf die Bedarfsbeträge der Düsseldorfer Tabelle.
Der vollständige Abzug des Kindergeldes bei volljährigen Kindern führt zu einer anteiligen Teilhabe beider Elternteile an dem Kindergeld – abhängig von der Höhe ihrer Unterhaltspflicht.
Kosten der Krankenversicherung
Die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Beträge für die Krankenversicherung des Kindes. Denn in der Regel sind Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung eines Elternteils mitversichert.
Sind die Kinder nicht mitversichert, sind die Beiträge für die Krankenversicherung zusätzlich zu zahlen. Diese Fälle treten in der Regel bei Kindern von Beamten oder Selbständigen auf. Der barunterhaltspflichtige Elternteil muss diese Beiträge dann zusätzlich zahlen.
Ist die Düsseldorfer Tabelle ein Gesetz?
Nein – die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, an der sich die Gerichte aber in aller Regel orientieren. Es sind aber Fälle denkbar, in denen die Gerichte von den Unterhaltsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle abweichen können. So könnten beispielsweise die auf das Kind entfallenden Wohnkosten deutlich höher sein als der Anteil, der in dem jeweiligen Unterhaltsbetrag für Wohnkosten enthalten ist. Dann käme eine Erhöhung des Tabellenbetrages in Betracht.
Düsseldorfer Tabelle – Schritt für Schritt
Um den Kindesunterhalt für minderjährige Kinder zu ermitteln, sind in der Regel folgende Schritte notwendig:
- Zuerst ist das für den Unterhalt relevante Einkommen des Elternteils zu ermitteln, bei dem das Kind nicht lebt. Anhand dieses Einkommens erfolgt die Einstufung in die entsprechende Einkommensgruppe der Tabelle.
- Nächster Schritt: Gegenüber wieviel Personen besteht eine Unterhaltspflicht? Bei mehr als zwei Unterhaltsberechtigten ergibt sich die Unterhaltspflicht aus der niedrigeren Einkommensgruppe, bei weniger als zwei Berechtigten ergibt sie sich aus der höheren Einkommensgruppe.
- Erhält der Elternteil, bei dem das Kind lebt, das Kindergeld? Dann darf der Zahlungspflichtige das hälftige Kindergeld von dem sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Betrag in Abzug bringen.
- Hat das Kind ausnahmsweise eigene Einkünfte (Stichwort: Ausbildungsvergütung)? Diese sind hälftig auf den verbleibenden Betrag anzurechnen.
- Der verbleibende Betrag ist der zu zahlende Kindesunterhalt.
- Letzter Prüfungsschritt: Kann der Pflichtige soviel Unterhalt zahlen? Ist sein Selbstbehalt gewahrt?
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung
Unsere Kanzlei wurde vom Magazin „stern“ als eine der besten Kanzleien für Familienrecht ausgezeichnet. Wenn Sie Fragen zu den aktuellen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle oder zu anderen familienrechtlichen Themen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 02151/566040, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Das könnte Sie auch interessieren:
Unterhalt – ein grundlegender Überblick
Kindesunterhalt berechnen- Tipps und Erläuterungen
Tipps für Unterhaltszahler
Der Wohnvorteil im Unterhalt
Selbstständige und Unterhalt – Was bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen ist